Bei der bundesweiten Studienplatzvergabe (für Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) und bei weiteren von der Stiftung im Auftrag der Hochschulen koordinierten örtlich zulassungsbeschränkten (und vereinzelt auch zulassungsfreien) Studiengängen können bis zu zwölf Bewerbungen abgegeben werden. Eine Besonderheit ist: Bei einer Bewerbung für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang dürfen alle Hochschulen genannt werden, die diesen Studiengang anbieten. Diese Ortsnennungen werden als ein einziger Studienwunsch erfasst. Bewirbt man sich also beispielsweise zu einem Wintersemester für alle vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge, hat man (unabhängig von der Anzahl der dabei jeweils genannten Orte) noch acht Studienwünsche übrig.
Für die Bewerbung müssen Sie sich zunächst im Onlineportal registrieren, dann Ihre Angaben in einem speziell für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge geschaffenen Bereich hinterlegen und im Anschluss Ihre Unterlagen postalisch an die SfH senden. Das genaue Vorgehen und weitere wichtige Infos finden Sie auf www.hochschulstart.de.
Hinweis: Nicht alle zulassungsbeschränkten Studiengänge werden von der SfH koordiniert.