Überblick

Die Auswahlverfahren im Überblick

Die Studienplätze in den bundesweit und örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen werden in einem verknüpften Verfahren vergeben. Trotz dieser Verknüpfung kommen verschiedene Auswahlregeln und -kriterien zum Einsatz und auch die Stellen, an die eine Bewerbung zu richten ist, können sich unterscheiden.

Ein junger Mann steht an einer Weggabelung.
Foto: Julien Fertl / Bundesagentur für Arbeit

Sie können sich für einen bestimmten Studiengang gleichzeitig an mehreren Hochschulen bewerben. Damit erhöhen Sie Ihre Zulassungschancen und können Ihre Wünsche untereinander priorisieren. Teilweise ist es möglich, sich für unterschiedliche Studiengänge an einer einzigen Hochschule zu bewerben. Für eine solche „Mehrfachbewerbung“ können aber je nach Hochschule unterschiedliche Beschränkungen für die maximale Anzahl der Bewerbungsanträge bestehen. Erkundigen Sie sich deshalb vorab bei der Hochschule.

Bei der bundesweiten Studienplatzvergabe (für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) und bei den am DoSV teilnehmenden örtlich zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studiengängen gibt es nur eine einzige Einschränkung: Man kann hier maximal zwölf Wünsche/Bewerbungen hinterlegen. Eine Besonderheit ist: Alle Bewerbungen für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang werden in der Logik des DoSV als ein einziger Wunsch erfasst und entsprechend abgebildet. Wenn man sich also beispielsweise zu einem Wintersemester für alle vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge bewirbt, so hat man (unabhängig von der Anzahl der jeweils genannten Orte) im DoSV stets noch acht Studienwünsche übrig.

Hinweis: Auch in Studiengängen, für die es keine Zulassungsbeschränkungen gibt und eine Studienplatzzusage deshalb sicher ist, kann an manchen Hochschulen eine vorherige Bewerbung/Voranmeldung erforderlich sein – manchmal sogar über das DoSV. Deshalb sollten Sie sich auch in diesem Fall bei der Hochschule erkundigen, ob, bis wann und wie die Bewerbungsunterlagen einzureichen sind.

Ist in zulassungsfreien Studiengängen keine vorherige Bewerbung/Voranmeldung erforderlich, keine Eignungsprüfung abzulegen und auch sonst – neben der Hochschulzugangsberechtigung – keine weitere Zugangsvoraussetzung zu erfüllen, genügt es, die Immatrikulation (Einschreibung) zum Semesterbeginn vorzunehmen. Teilweise ist dies online oder per Post möglich, teilweise ist persönliches Erscheinen nötig. Auf jeden Fall müssen Sie dabei im Rahmen der festgelegten Fristen bleiben und alle nötigen Dokumente und Nachweise vorlegen.

Grafik Wege an die Hochschule
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Grafik: Wege an die Hochschule (PDF)

Mehr zu den Bewerbungsverfahren
Weitere Informationen

hochschulstart.de

Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) informiert zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studienangebote sowie zum Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV).
www.hochschulstart.de

abi>>

Informationen und Tipps zur Studienbewerbung finden Sie auch in der Rubrik „Bewerbung“ auf dem abi>> Portal unter www.abi.de.