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In vier Studienfächern werden die Studienplätze an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in allen Bundesländern zentral über Hochschulstart vergeben: Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
Foto: Julia Hendrysiak
Nach Abzug von Vorabquoten für bestimmte Bewerbergruppen (u.a. für Ausländer*innen und Zweitstudienbewerber*innen) werden 30% der Studienplätze an die Abiturbesten eines jeden Bundeslandes vergeben. Die Verteilung von weiteren 10% der Plätze erfolgt mithilfe der „Zusätzlichen Eignungsquote“, während der Großteil der verfügbaren Studienplätze (60%) durch das sogenannte „Auswahlverfahren der Hochschulen“ vergeben wird. Anschließend werden die Plätze an Studieninteressierte vergeben, für die die Ablehnung eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Zum Schluss werden (für den Studiengang Medizin) noch die Teilstudienplätze verteilt.
Sie müssen sich übrigens nicht für die Teilnahme an einer der drei Hauptquoten entscheiden: Im Rahmen der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge nimmt eine Bewerbung für einen Studienort stets automatisch an allen drei Quoten teil.
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"Abiturbestenquote" (30%)
Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt nach der Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung (umgangssprachlich: „Abinote“). Die in dieser Quote verfügbaren Studienplätze werden über 16 Landes-Ranglisten (also anhand eines landesinternen Leistungsvergleichs) vergeben, die abschließend in eine große Bundes-Rangliste überführt werden. Dies geschieht mithilfe von Berechnungen, die sich auf vorliegende Bevölkerungs- und Bewerberanteile stützen.
Das in der Abiturbestenquote vorliegende Gesamtvolumen an Studienplätzen wird also in einem ersten Schritt auf die 16 Bundesländer aufgeteilt und im Anschluss in eine Bundesliste überführt. Danach werden die entsprechenden Kapazitäten mit Bewerbungen ausgefüllt, deren Rangfolge sich primär nach der im jeweiligen Bundesland erbrachten Abiturleistung und sekundär (bei exakter Punktgleichheit von Bewerber*innen aus dem gleichen Bundesland) nach einem abgeleisteten Dienst sowie einer zufällig zugewiesenen Losnummer ausrichtet. Die Wahl der möglichen Studienorte spielt für die Ranglisten-Position keine Rolle.
Zusätzliche Eignungsquote (10%)
Die Zusätzliche Eignungsquote setzt einen Schwerpunkt auf Kriterien, die unabhängig von der Abiturleistung eine Rolle bei der Studienplatzvergabe spielen. Im Wesentlichen fokussiert man sich hier auf Ergebnisse von Studierfähigkeitstests, aber auch andere Formen der Qualifikation wie bspw. eine relevante Berufsausbildung oder ein abgeleisteter Dienst können (je nach Vorgabe der Hochschule) in die Entscheidungsfindung einfließen.
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Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (60%)
Der Großteil der verfügbaren Studienplätze in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen wird im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen vergeben.
Bei der Auswahl im AdH hat die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zwar einen maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl – aber diesem Auswahlkriterium muss mindestens ein weiteres (ge)wichtiges notenunabhängiges Kriterium zur Seite gestellt werden. Für den Studiengang Medizin müssen sogar mindestens zwei zusätzliche „bedeutsame“ notenunabhängige Auswahlkriterien berücksichtigt werden.
Zu diesen Kriterien zählen vor allem das Ergebnis eines Studierfähigkeitstests, darüber hinaus können auch eine einschlägige Berufsausbildung, entsprechende berufliche Praxiserfahrung sowie die Ableistung eines Diensts oder der Nachweis akademischer Aktivitäten abseits eines Studiums (Bsp.: erfolgreiche Teilnahme an einem wissenschaftlichen Wettbewerb) in Betracht kommen. Auch Auswahlgespräche oder Motivationsschreiben können potenziell in die Entscheidungsfindung einfließen.
Wie genau die Auswahlkriterien gestaltet bzw. gewichtet werden und wie sie mit der Abiturleistung zusammenwirken, kann auf www.hochschulstart.de nachgelesen werden. Dort findet man im Downloadbereich zu jedem Bewerbungsverfahren aktualisierte Kriterien-Übersichten der ZEQ- und AdH-Quote.
Die Bewerbung
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Der erste Teil der Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt online bei Hochschulstart. Dreh- und Angelpunkt ist auch für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge das DoSV-Bewerbungsportal. Wenn man sich dort nach einer Registrierung für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang interessiert, wird man über die Studienangebotssuche zum Dialogsystem „AntOn“ (= Antrag Online) weitergeleitet. Dort werden die Bewerber*innen programmgestützt durch die Antragstellung geführt.
Die zur rechtsgültigen Antragstellung notwendige Unterschrift sowie die zum Antrag gehörenden Unterlagen (z.B. beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses) müssen per Post nachgereicht werden.
Die Bewerbungsergebnisse werden schließlich im persönlichen Benutzerkonto des DoSV-Bewerbungsportals angezeigt. Weitere Details zum Bewerbungsablauf sowie weitere in diesem Zusammenhang wichtige Informationen finden Sie auf www.hochschulstart.de (bspw. Angaben zu den geltenden Bewerbungsfristen).
Die Rolle der Studierfähigkeitstests
Wer seine Chancen auf eine Zulassung erhöhen möchte, sollte sich ernsthaft mit dem Thema „Studierfähigkeitstests“ auseinandersetzen: Man kann bspw. insgesamt zwei Mal an einem gebührenpflichtigen Test für Medizinische Studiengänge (TMS) teilnehmen. Für die Zulassung zum Studium ist die Teilnahme zwar nicht verbindlich, aber das Testergebnis ist nahezu flächendeckend für den Bewerbungsprozess relevant.
Der TMS findet zweimal jährlich Anfang Mai und Anfang November zeitgleich an rund 50 Testorten in Deutschland statt. Anmeldeschluss ist jeweils der 30. Januar bzw. der 31. Juli für Erstteilnehmer*innen. Alt-Abiturient*innen können das TMS-Ergebnis nachreichen bzw. online nachtragen, wenn sie sich bei Hochschulstart fristgerecht beworben haben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den beteiligten Hochschulen, bei Hochschulstart und der TMS-Koordinationsstelle auf www.tms-info.org.
Alternativ zum TMS besteht außerdem die Möglichkeit, dass Hochschulen auch andere, lokale Testverfahren bei einer Bewerbung berücksichtigen (im Bereich Pharmazie beispielsweise den „PhaST“, der seit dem Wintersemester 2020/21 als fachspezifischer Studieneignungstest eingesetzt werden kann), für die sich die Bewerber*innen im Vorfeld auch lokal anmelden müssen. Auch unter diesem Gesichtspunkt lohnt sich also ein Blick auf die entsprechenden Informationen der Hochschulen.
Bewerbungsschluss bei hochschulstart.de
Die genannten Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen. – Quelle: www.hochschulstart.de 2019
Für das Wintersemester
31. Mai: Alt-Abiturient*innen Studienbewerber*innen, die ihre Studienberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben.
15. Juli: Neu-Abiturient*innen Studienbewerber*innen, die ihre Studienberechtigung zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erworben haben.
Für das Sommersemester
15. Januar: Für Alt- und Neu-Abiturient(inn)en
Hinweis
Auch Bewerber*innen mit ausländischen Schulabschlüssen eines EU-Landes, Islands, Liechtensteins oder Norwegens bzw. Ausländer*innen, die eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, bewerben sichüber www.hochschulstart.de. Das gilt auch für deutsche Staatsangehörige, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben. Diesbezügliche Entscheidungen der Hochschulen und der Stiftung für Hochschulzulassung werden in der Regel gegenseitig anerkannt.
Vorabquoten: Alternative Bewerbungswege für Medizin: die Land- und Amtsarztquote
Für den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang Medizin besteht zudem die Möglichkeit, sich auch im Rahmen der Quote für sog. Landärzt*innen sowie in der Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) für künftige Amtsärzt*innen um einen Studienplatz zu bewerben. Diese Formen der Bewerbung werden nicht über die herkömmlichen Hauptquoten (s.o.) im Verfahren berücksichtigt, sondern mithilfe dieser besonderen Vorabquoten. Diese müssen gesetzlich in den jeweiligen Bundesländern eingerichtet sein. Eine entsprechende Bewerbung wird durch die je nach Landesrecht für zuständig erklärten Stellen entgegengenommen und verarbeitet (d.h. unabhängig von der Konkurrenz im Vergabeverfahren von Hochschulstart; erforderlich ist insoweit nur eine vorherige Registrierung im DoSV).
Im Rahmen der Verarbeitung legt die jeweils zuständige Stelle (bspw. das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) dann anhand der eingereichten Unterlagen bzw. Qualifikationsnachweise fest, welche*r Bewerber*in an welcher Hochschule des jeweiligen Bundeslandes eine Zulassung erhalten soll, wobei man im Rahmen der Bewerbungsabgabe selbst festlegen kann, für welche Hochschulen man sich grundsätzlich interessiert.
Bewerber*innen, die diesen alternativen Weg ins Studium wählen wollen, verpflichten sich bei erfolgreicher Zulassung im Gegenzug, im entsprechenden Bundesland zu studieren und die ersten Berufsjahre als Amtsarzt*Amtsärztin im ÖGD zu verbringen oder sich für einige Zeit als Landarzt*Landärztin in ärztlich unterversorgten Gebieten niederzulassen – und zwar ebenfalls im jeweiligen Bundesland. Hierzu wird ein Vertrag zwischen dem Bundesland und der*dem Bewerber*in geschlossen.
Folgende Bundesländer bieten den Weg ins Medizinstudium mithilfe einer Landarztquote an:
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Folgende Bundesländer bieten den Weg ins Medizinstudium über eine besondere Vorabquote für den öffentlichen Gesundheitsdienst an:
Bayern
Rheinland-Pfalz
Sachsen-Anhalt (ab dem Wintersemester 22/23)
info
Wichtiges Detail: Auch wenn der Bewerbungsprozess über die jeweils zuständigen Stellen läuft, so erhalten erfolgreiche Bewerber*innen ihren Zulassungsbescheid dennoch letztendlich von der Stiftung für Hochschulzulassung, da hier alle Fäden bezüglich der Zulassung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge gesetzlich zusammenlaufen. Daher ist es auch notwendig, dass man sich im Rahmen der Bewerbung bei Hochschulstart registriert.
links
Die Details zu den jeweiligen Regelungen und Abläufen sowie die geltenden Termine werden durch die Bundesländer auf folgenden Internetseiten dargestellt: