Überblick

Hinweise und Besonderheiten

Die Vorteile eines dualen Studiums liegen auf der Hand: Zeitersparnis, gute Studienbedingungen sowie gute Job- und Karrierechancen.

Werkzeug und Kugelschreiber liegen auf einem Ordner mit Lernmaterial.
Foto: Martin Rehm / Bundesagentur für Arbeit

Viele entscheiden sich für ein duales Studium aus folgenden Gründen:

  • Zeitersparnis: Da es keine Semesterferien gibt, kann sich die Studiendauer verkürzen. Im Fall von ausbildungsintegrierten Studiengängen werden innerhalb von drei bis fünf Jahren zwei Abschlüsse erworben: der Berufs- und der Hochschulabschluss.
  • Gute Studienbedingungen: Die dualen Studiengänge sind meist zeitlich und inhaltlich kompakt organisiert und bieten eine Betreuung in kleinen Studiengruppen
  • Gute Job- und Karrierechancen: Dual Studierende haben in den Praxisphasen i.d.R. bereits wichtige Unternehmenskontakte geknüpft, können meist ohne zusätzliche Einarbeitungszeit einsteigen und werden daher nach dem Abschluss häufig vom kooperierenden Betrieb übernommen.

Es sollte Ihnen jedoch klar sein, dass ein duales Studium eine Herausforderung ist.

  • Gefragt sind v.a. Mobilität und Flexibilität:
    • Ihre Hochschule und Ihr Ausbildungsbetrieb befinden sich möglicherweise nicht in direkter räumlicher Nähe. Unter Umständen müssen Sie sich im Tagesrhythmus auf die jeweils andere Umgebung einstellen.
    • Wenn andere Studierende Semesterferien haben, arbeiten Sie im Betrieb oder müssen in der Berufsschule bzw. Berufsakademie die Schulbank drücken.

Finanzielle Vergütung

Wer sich für ein ausbildungsintegriertes Studium entscheidet, erhält für die betriebliche Ausbildung eine Vergütung. Ähnliche Regelungen sind mittlerweile auch in praxisintegrierenden Studiengängen verbreitet. Doch so vielfältig wie die Studienangebote und -formen sind auch die Regelungen zur finanziellen Vergütung und die anfallenden Kosten, über die Sie sich daher im Einzelfall genau beim Anbieter informieren sollten.

Sozialversicherungspflicht

Dual Studierende haben, egal ob sie einen ausbildungsintegrierten oder einen praxisintegrierenden Studiengang absolvieren, in der Sozialversicherung denselben Status wie Auszubildende. Sie sind daher sowohl in den theoretischen Ausbildungs- als auch in den Praxisphasen in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.

Video: Duales Studium