In Deutschland gibt es über 420 verschiedene Hochschulen. Universitäten und Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind dabei die beiden häufigsten Hochschultypen. Es gibt sie in staatlicher, in privater oder kirchlicher Trägerschaft.
Die verschiedenen Hochschultypen werden durch die Bundesländer in ihren jeweiligen Hochschulgesetzen definiert. Dort wird i.d.R. zwischen folgenden Typen unterschieden:
Universitäten und Hochschulen mit vergleichbarer Aufgabenstellung – dazu gehören Technische Universitäten, die Fernuniversität, Universitäten der Bundeswehr, Hochschulen für Medizin, Tiermedizin oder Sport, Kirchliche und Philosophisch-Theologische Hochschulen und Pädagogische Hochschulen
Die einzelnen Hochschulen sind meist in Fachbereiche, Fakultäten oder auch Departments gegliedert.
Bitte beachten Sie:
Die im Buch „Studienwahl“ sowie im Internet-Portal www.studienwahl.de aufgeführten Hochschulen und Studiengänge verfügen, sofern sie nicht ohnehin staatlich sind, alle über eine staatliche Anerkennung.
Es treten aber auch immer wieder neue Anbieter am Bildungsmarkt auf, bei denen nicht auf Anhieb erkennbar ist, ob ein staatlich anerkannter (Hochschul-)Abschluss erworben werden kann. Wenn dem nicht so ist, kann es zu Problemen beim Berufseinstieg und bei der Verwendung eines akademischen Titels kommen. Im Zweifelsfall erteilen Ihnen die Wissenschaftsministerien der Länder Auskunft zur Anerkennung.
Kennzeichnend für Universitäten ist ihre breite wissenschaftlich-theoretische und forschungsorientierte Ausrichtung. Neben den Disziplinen Medizin, Rechtswissenschaft, Theologie, Natur- und Geisteswissenschaften werden auch Gesellschafts- und Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Mathematik und Informatik, Ingenieurwissenschaften sowie Agrar- und Forstwissenschaften gelehrt. Hinzu kommt häufig die Lehramtsausbildung.
Manche Universitäten konzentrieren ihr Angebot aber auf bestimmte Fachbereiche, etwa die Hochschulen für Medizin, Tiermedizin und Sport. An einigen Universitäten werden auch duale Studiengänge angeboten. Universitäten verfügen zudem über das Promotionsrecht – d.h. man kann dort einen Doktorgrad erwerben.
Universitäten der Bundeswehr
An den beiden Universitäten der Bundeswehr (UniBw) in Hamburg und München erhalten Offiziersanwärter*innen und Offiziere eine wissenschaftliche Ausbildung in universitären Studiengängen oder Fachhochschulstudiengängen (nur UniBw München), die den Abschlüssen an anderen Hochschulen gleichwertig sind. Mit dieser Ausbildung können die Absolvent*innen nach Ablauf ihrer Verpflichtungszeit (mindestens 13 Jahre) einen zivilen akademischen Beruf ergreifen.
Kirchliche / Theologische Hochschulen
Neben Universitäten in kirchlicher Trägerschaft gibt es auch Theologische Hochschulen. An ihnen wird – ebenso wie an den entsprechenden Fakultäten der Universitäten – in Theologie akademisch ausgebildet. Außerdem werden häufig Studiengänge im sozialen, therapeutischen und pflegerischen Bereich angeboten, da Kirchen auch Träger von Kliniken und sozialen sowie pflegerischen Einrichtungen sind.
Pädagogische Hochschulen
An Pädagogischen Hochschulen werden Studiengänge angeboten, die auf eine Lehrtätigkeit an den Schularten Grund-, Haupt-, (Werk-)Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen vorbereiten. Bei der Ausbildung für das gymnasiale Lehramt und das Lehramt für Berufsschulen kooperieren die Pädagogischen Hochschulen mit Universitäten und Fachhochschulen (siehe „Lehramt in Baden-Württemberg“). Das Studienangebot umfasst außerdem eine Reihe weiterer, nicht auf das Lehramt bezogener Studiengänge.
Kunst-, Musik- und Filmhochschulen bieten Studiengänge in den bildenden und darstellenden Künsten bzw. in musikalischen Fächern an. Die Kurse finden teils in kleinen Gruppen („Klassen“) oder auch als Einzelunterricht statt.
Kunsthochschulen
An Kunsthochschulen können Bachelor-, Master- oder Diplomabschlüsse erworben werden. Wird im Rahmen des Studiums für ein Lehramt ein künstlerisches Fach studiert, so wird das Studium – je nach Bundesland – entweder mit der Staatsprüfung oder einem Bachelor bzw. Master (of Education) abgeschlossen. Einige Studiengänge sehen eine Probezeit von zwei Semestern zu Beginn des Studiums vor.
Musik- und Schauspielhochschulen
Die Musikhochschulen bilden ihre Studierenden oft an einem bestimmten Instrument oder im Gesang aus. Die Musikrichtung ist nicht immer klassisch, auch Jazz, Pop oder Rock sind vertreten. Die Popakademie Baden-Württemberg in Mannheim z.B. bietet Studiengänge wie Popmusikdesign und Musikbusiness an. Um zugelassen zu werden, muss man i.d.R. eine Eignungsprüfung bestehen.
Beim Studium der Musik und Darstellenden Kunst (Musiktheater, Tanz, Schauspiel) sind i.d.R. eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung vorgesehen. Letztere ist je nach Hochschule ein Hochschulexamen (Bachelor-, Master- oder Diplomprüfung, künstlerische Reifeprüfung) bzw. eine staatliche Prüfung.
Filmhochschulen, Hochschulen der Medien
Bundesweit gibt es vier staatliche Filmhochschulen: die Filmakademie Baden-Württemberg in Ludwigsburg, die Hochschule für Fernsehen und Film in München, die Kunsthochschule für Medien Köln und die Filmuniversität Konrad Wolf in Potsdam-Babelsberg. Sie bieten Studiengänge rund um die Filmproduktion an, etwa in den Bereichen Drehbuch, Regie, Kamera oder Filmmusik. Man kann Bachelor-, Master- und Diplomabschlüsse erwerben. Daneben existieren zahlreiche weitere private Akademien und Institute, deren Angebote mit einem Zertifikat abschließen. Um zum Studium zugelassen zu werden, müssen die Bewerber*innen oft ein Praktikum oder Arbeitsproben nachweisen sowie eine Eignungsprüfung erfolgreich absolvieren. Außerdem bilden (private) medienorientierte Hochschulen für verschiedene Berufsfelder in audiovisuellen bzw. elektronischen Medien aus, teils eher künstlerisch, teils eher technisch orientiert. Neben den klassischen Medien wie Fotografie und Film gibt es Angebote zu Mediengattungen wie Computergrafik und -animation sowie 3D-Simulation. In diesen Studiengängen werden neben ästhetischen Gesichtspunkten auch medienwissenschaftliche, wirtschaftliche sowie rechtliche Fragen behandelt.
Private Schauspielschulen
Zahlreiche private Schulen bieten auch langjährige Schauspielkurse an, die oft Studium genannt werden, obwohl als Zugangsvoraussetzung keine Hochschulreife verlangt wird. Meist wird stattdessen im Rahmen einer Aufnahmeprüfung über die Zulassung der Bewerber*innen entschieden. Diese Kurse schließen mit einem trägerinternen Zertifikat ab.
Fachhochschulen (FH) verfolgen einen anwendungsorientierten wissenschaftlichen Ansatz. Das heißt, das Studium ist weniger wissenschaftlich-theoretisch ausgerichtet, sondern orientiert sich verstärkt an den Anforderungen in der Praxis. Deshalb bezeichnen sich mittlerweile viele FHs als „Hochschule für angewandte Wissenschaften“ (HAW), z.T. auch nur „Hochschule“ oder in Englisch „University of Applied Sciences“.
Fachhochschulen bieten ebenso wie Universitäten überwiegend Bachelor- und Masterstudiengänge an. Das Fächerspektrum an FHs ist allerdings eingeschränkter, denn bestimmte Studiengänge (z.B. Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie sowie Lehrämter und Sprach- und Geisteswissenschaften) werden nur an Universitäten angeboten. Häufig findet an FHs eine Konzentration auf die Fachbereiche Technik/Ingenieurwissenschaften, Wirtschaft, Medien und Soziales statt.
Die integrierten Praxisphasen können mehrwöchige Praktika, Projektphasen oder ein ganzes Semester umfassen und werden in Betrieben und Einrichtungen absolviert. So wird der praktische Anwendungsbezug des Studiums verstärkt. Eine zuvor absolvierte Berufsausbildung oder Berufspraxis kann teilweise oder ganz auf die Praxiszeiten angerechnet werden.
An Hochschulen für (öffentliche) Verwaltung des Bundes und der Länder werden Studierende für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes in der öffentlichen Verwaltung ausgebildet.
Das dreijährige Studium ist dual aufgebaut und findet im Wechsel an der Hochschule und in der Ausbildungsbehörde statt. Deswegen ist der Zugang zu diesen Hochschulen nur über die Ausbildungsbehörde möglich. Diese sind i.d.R. auch Ansprechpartner bei allen Fragen zum Studium und zur Bewerbung.
Während des Studiums an einer Hochschule für (öffentliche) Verwaltung sind Sie bereits Beamt*in auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge (siehe dazu „Öffentliche Verwaltung“).
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Thüringen und Schleswig-Holstein wurden die früheren Berufsakademien in Duale Hochschulen umgewandelt.
Duale Hochschulen bieten Studiengänge aus den Bereichen Wirtschaft, Technik, Gesundheit und Sozialwesen an. Kennzeichnend für die Studiengänge ist die enge Verzahnung von theoretischen und praktischen Studienphasen. Die Studierenden erhalten mit ihrem Abschluss einen akademischen Grad und können damit ein weiterführendes Masterstudium im In- und Ausland aufnehmen.
Beachten Sie: Die Studiengebühren für ein duales Studium übernimmt in der Regel das Kooperationsunternehmen. Damit fallen auch für Studierende an dualen Hochschulen in privater Trägerschaft keine Kosten an.
Neben den Hochschulen gibt es in einigen Ländern Berufsakademien (BA), die als Alternative zum Hochschulstudium berufsqualifizierende duale Bildungsgänge für Studienberechtigte anbieten. Studienmöglichkeiten werden unter anderem in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen und Technik angeboten. Ihre Bachelorabschlüsse sind den Bachelorabschlüssen an Hochschulen gleichgestellt, obwohl es sich dabei nicht um akademische Grade handelt, was allerdings nur relevant ist, wenn später eine Promotion angestrebt wird. Das bedeutet, Absolvent*innen einer akkreditierten Bachelorausbildung an einer Berufsakademie können einen Masterstudiengang oder ein anderes weiterführendes Studienangebot an Fachhochschulen und Universitäten beginnen aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Promotion zugelassen werden.
Der Besuch von Berufsakademien kann ggf. – abhängig vom jeweiligen Landesrecht und der konkreten Ausbildungsstätte – mit Ausbildungsförderung nach dem BAföG gefördert werden (§2 Abs. 1 BAföG). Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Ausbildungsstätte bzw. dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Aber: Die Ausbildungsvergütung wird auf den Förderbetrag angerechnet.
Hinweis
Die Anschriften der Dualen Hochschulen und der Berufsakademien finden Sie im studienwahl Buch in Kapitel 6.2.