Hochschulzugang

Studienbewerbung in drei Quoten

Eine junge Frau sitzt an einem Tisch, auf dem ein geöffneter Laptop steht und schaut auf diesen.
Foto: Julien Fertl | Bundesagentur für Arbeit

Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie: Die Studienplätze in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächern sind begehrt. Doch wie läuft die Bewerbung ab und was hat es mit den drei Quoten auf sich? studienwahl.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie läuft die Auswahl in der Abiturbestenquote ab?

30 Prozent der Studienplätze in den vier Fächern werden über die Abiturdurchschnittsnote vergeben. Die in dieser Quote verfügbaren Studienplätze werden über 16 Landes-Ranglisten (also anhand eines landesinternen Leistungsvergleichs) vergeben, die abschließend in eine große Bundes-Rangliste überführt werden. Dies geschieht anhand von Berechnungen, die sich u.a. auf vorliegende Bevölkerungszahlen beziehungsweise -anteile stützen. Die entsprechenden Kapazitäten werden mit Bewerbungen ausgefüllt, deren Rangfolge sich primär nach der im jeweiligen Bundesland erbrachten Abiturleistung und sekundär nach einem abgeleisteten Dienst sowie einer zufällig zugewiesenen Losnummer ausrichtet.

Welche Kriterien werden in den Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) berücksichtigt?

60 Prozent der Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Hierbei hat die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zwar einen maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl – aber diesem Auswahlkriterium muss mindestens ein weiteres (ge)wichtiges notenunabhängiges Kriterium zur Seite gestellt werden. Beim Studiengang Medizin müssen sogar mindestens zwei zusätzliche „bedeutsame“ Auswahlkriterien berücksichtigt werden.

Zu diesen Kriterien zählen vor allem das Ergebnis eines Studierfähigkeitstests, darüber hinaus können auch eine einschlägige Berufsausbildung, entsprechende berufliche Praxiserfahrung sowie die Ableistung eines Diensts oder der Nachweis akademischer Aktivitäten abseits eines Studiums sowie Auswahlgespräche oder Motivationsschreiben in Betracht kommen.

Wie nimmt man an den Auswahlverfahren der Hochschulen teil?

Sie müssen sich nicht für die Teilnahme an einer der drei Hauptquoten entscheiden: Im Rahmen der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge nimmt eine Bewerbung für einen Ort stets automatisch an allen drei Quoten teil.

Kann man sich für mehrere Fächer gleichzeitig bewerben?

Ja. Insgesamt kann man im sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung 12 Bewerbungen hochladen. Die Bewerbung für einen bundesweit begrenzten Studiengang gilt dabei als eine Bewerbung, auch wenn man sich an allen Hochschulen, die diesen Studiengang anbieten, bewerben möchte.

Ein kleines Zahlenbeispiel: zum Wintersemester 2022/23 wurde Zahnmedizin an 28 Hochschulen angeboten, Pharmazie an 22, Humanmedizin an 39 und Tiermedizin an 5. Jede Bewerbung für ein Fach zählt als eine Bewerbung. Von den 12 zulässigen Bewerbungen nutzt man, wenn man sich auf alle vier Fächer an allen Hochschulen bewirbt, also nur vier und hat theoretisch noch acht Bewerbungen übrig, die für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge verwendet werden können.

Beispiele aus der Praxis: Hochschulzugang