Bei vielen Jura-Studiengängen mit dem Abschluss Staatsexamen gibt es einen N.c. „Numerus clausus“ steht für „geschlossene Anzahl“ und bedeutet, dass es in der Vergangenheit mehr Bewerber*innen als Studienplätze gab, weshalb Zulassungskriterien festgelegt wurden. Meist ist die Durchschnittsnote des Abiturs entscheidend. Konkrete Infos zur Bewerbung findet man auf den Internetseiten der jeweiligen Fakultät. Beim Hochschulkompass, einem Angebot der Hochschulrektorenkonferenz, kann man gezielt nach zulassungsfreien Studiengängen suchen.
Das weite Feld der Rechtswissenschaften – Fragen und Antworten
Wer sich für „Rechtswissenschaften“ interessiert, hat die Qual der Wahl: Bachelor/Master oder doch Staatsexamen? Welche Schwerpunkte? Und wie sind überhaupt die Berufsaussichten? Ein Überblick über häufige Fragen:
Welche Voraussetzungen sind für ein Studium zu erfüllen?
Was sind die Unterschiede zwischen Staatsexamen-, Bachelor- und Master-Studiengängen?
Ein Bachelor- oder Masterabschluss in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang befähigt nicht dazu, als Richter*in, Staatsanwält*in oder Notar*in zu arbeiten. Diese sogenannten reglementierten Berufe dürfen nur Volljurist*innen ausüben. Dafür muss man ein Jurastudium an einer Universität absolvieren, das mit der Ersten Juristischen Prüfung – früher „Staatsexamen“ genannt – abschließt. Diese besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichs- und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Dem anschließenden zweijährigen Vorbereitungsdienst, auch Rechtsreferendariat genannt, folgt die Zweite Juristische Staatsprüfung.
Welche Spezialisierungen und Schnittstellen gibt es?
Wirtschafts- und Medienrecht sind Beispiele für Schnittstellenstudiengänge, die an Unis oder auch Fachhochschulen mit dem Abschluss Bachelor (auch dual) oder Master studiert werden können. Zudem lassen sich juristische Teilbereiche wie Öffentliches Recht, Sozial- oder Arbeitsrecht modularisiert studieren. Es ist auch möglich, Rechtswissenschaften als Neben- bzw. Ergänzungsfach in Zwei- oder Mehrfach-Bachelorstudiengängen zu wählen. Auch binationale Bachelorstudiengänge werden angeboten, etwa an der Uni Köln. Diese ermöglichen eine juristische Ausbildung in zwei Rechtsordnungen.
Lassen sich auch in Staatsexamen-Studiengängen Schwerpunkte setzen?
Zu Beginn des Jurastudiums stehen überwiegend Pflichtveranstaltungen im Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht auf dem Programm. Nach der Zwischenprüfung kann ein individueller Schwerpunkt gesetzt werden (z.B. Arbeits-, Familien- oder Internationales Recht). Dieser Teil macht ein Drittel des Studiums aus.
Wie sind die Berufsaussichten?
Insgesamt zeigt sich die Lage am Arbeitsmarkt für Jurist*innen positiv, informiert die Bundesagentur für Arbeit im Juli 2023 in ihrer Publikation „Blickpunkt Arbeitsmarkt“. Die Zahl Erwerbstätiger, die einen Rechtsberuf ausüben, sei in den vergangenen Jahren tendenziell gewachsen, wobei mehr und mehr Jurist*innen außerhalb von Kanzleien und Behörden tätig seien. Die Arbeitslosigkeit befindet sich auf einem sehr geringen Niveau. Die Tätigkeitsfelder von studierten Rechtswissenschaftler*innen lassen sich in drei etwa gleich große Blöcke einteilen: Ein Drittel arbeitet als Rechtsanwält*in oder Notar*in. Ein weiteres Drittel steht im Dienst des Staates (rund 131.000 Personen, davon 28.000 als Richter*in oder als Staatsanwält*in). Der dritte Tätigkeitsbereich umfasst Jurist*innen, die außerhalb von Kanzleien und Behörden in der freien Wirtschaft arbeiteten.
Wie ist die Arbeitsmarktlage, speziell bei Volljuristinnen?
Obwohl seit 2004 laufend mehr Frauen als Männer Jura studieren, sind Frauen in juristischen Führungspositionen (Richter*innen und Staatsanwält*innen) nach wie vor stark unterrepräsentiert. So lag 2022 der Frauenanteil in diesen Berufsgruppen bundesweit bei 30,5 Prozent, informiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).