Viele Studierende erhalten Unterstützung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG. Wer aber kann das beantragen? Und was muss man dabei beachten? Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, beantwortet studienwahl.de die wichtigsten Fragen.
Hinweis:
Dieser Text wurde im September 2024 aktualisiert.
Wer kann BAföG bekommen und wie lange?
BAföG erhalten in der Regel deutsche Studierende und Praktikant*innen, unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende. Seit dem 1. Juni 2022 können beispielsweise Geflüchtete aus der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung haben, BAföG beziehen, wenn sie das entsprechende Sprachniveau und die fachlichen Voraussetzungen für ein Studium nachweisen können.
Man darf zu Beginn des Studiums nicht älter als 45 Jahre sein. Es gibt einige Ausnahmen, zum Beispiel für Studierende, die eigene Kinder erziehen. Die maximale Dauer – Förderungshöchstdauer genannt – richtet sich nach der Regelstudienzeit, die in der Studien- oder Prüfungsordnung des jeweiligen Studienfachs festgelegt ist.
Wieviel BAföG bekomme ich?
Das hängt ab von Ihrem Einkommen, von Ihrem Vermögen sowie vom Einkommen Ihrer Eltern oder Ihrer*Ihres Ehe-/Lebenspartner*in. Der BAföG-Höchstsatz – also für Grundbedarf und Bedarf für die Unterkunft – ist abhängig vom Alter der Studierenden. Ab dem Wintersemester 2024/25 beträgt er für unter 25-Jährige, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, 855 Euro pro Monat, zwischen 25 und 29 Jahren 992 Euro pro Monat und für die ab 30 Jahren 1.088 Euro pro Monat.
Wie viel darf ich nebenbei verdienen? Und wie viel Vermögen darf ich haben?
Bei den Studierenden selbst sind für die Höhe der BAföG-Förderung ihr Vermögen und Einkommen irrelevant –solange das Einkommen im Bewilligungszeitraum (üblicherweise 12 Monate/zwei Semester) 556 Euro im Monat und ihr Vermögen 15.000 Euro (unter 30 Jahre) bzw. 45.000 Euro (über 30 Jahre) nicht übersteigt (Vermögensfreibetrag).
Wie stelle ich den BAföG-Antrag?
Die Antragstellung erfolgt digital über www.bafoeg-digital.de. Es ist nicht mehr nötig, den Antrag auszudrucken und unterschrieben an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu senden, oder den digitalen Antrag mit der e-ID-Funktion des Personalausweises zu bestätigen. Es reicht, ein Nutzerkonto auf der Website einzurichten und darüber den digitalen Antrag zu stellen.
Ich glaube nicht, dass ich BAföG bekomme. Sollte ich trotzdem einen Antrag stellen?
Auch Studierende, die davon ausgehen, dass sie keinen Anspruch auf BAföG haben, sollten einen BAföG-Antrag stellen. Immerhin kann wider Erwarten eine Förderung mit einem Teilbetrag möglich sein. Außerdem ist der BAföG-Bescheid immer nützlich, auch wenn es eine Ablehnung ist. Zum einen geht daraus hervor, wie viel Unterhalt die Eltern zahlen müssen, zum anderen dient er als Nachweis gegenüber dem Sozialamt, der Arbeitsagentur oder der Wohngeldstelle für andere Sozialleistungen. Wichtig ist zudem: Bei jeder noch so kleinen BAföG-Förderung kann man vom Rundfunkbeitrag befreit werden.
Was passiert, wenn ich mein Studienfach wechseln möchte?
Bis zum Beginn des vierten Fachsemesters können Sie das problemlos tun und müssen die Entscheidung nicht begründen. Die ersten drei Semester werden Ihnen quasi als Orientierungsphase zugebilligt. Wechseln Sie bis zum Beginn des fünften Semesters das Fach, müssen Sie dafür einen wichtigen Grund nennen, etwa einen Neigungswandel. Nach dem Beginn des fünften Semesters ist dagegen ein Fachrichtungswechsel mit weiterer BAföG-Zahlung nur möglich, wenn ein unabweisbarer Grund gegeben ist.
Bekomme ich BAföG auch für ein Auslandssemester?
Ja, selbst wenn Sie in Deutschland kein BAföG erhalten, lohnt es sich, für den geplanten Ausbildungsaufenthalt im Ausland einen BAföG-Antrag zu stellen. Zusätzlich zu den Bedarfssätzen im Inland werden nämlich noch Zuschläge wie etwa für die Reisekosten und beim Studium außerhalb der EU und der Schweiz für die höheren Lebenshaltungskosten gezahlt. Die Höhe der Zuschläge hängt vom jeweiligen Land ab. Für das Auslands-BAföG ist ein eigenständiger Antrag bei einem der 18 Auslands-BAföG-Ämter erforderlich.
Wann muss ich das Geld zurückzahlen und wie?
Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlungsverpflichtung. Der maximale Zeitraum für die Tilgung beträgt 20 Jahre. BAföG muss immer nur teilweise zurückgezahlt werden. Die eine Hälfte des individuellen BAföG-Förderbetrags ist nämlich ein Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen. Davon müssen maximal 77 Monate lang höchstens 130 Euro pro Monat zurückgezahlt werden – je nach Höhe des monatlichen Einkommens. Das sind insgesamt maximal 10.010 Euro.
Was muss ich bei einem Umzug beachten?
Sie haben zwar bei der Beantragung des BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung ihres Studierenden- oder Studentenwerks ihre Adresse angegeben, für die Rückforderung des Darlehensanteils der Förderung ist aber das Bundesverwaltungsamt zuständig. Dem müssen Sie nach einem Umzug unbedingt die neue Adresse mitteilen.