Wirtschaft, Gesundheit, Gesellschaft: Tätigkeitsfelder für Psycholog*innen gibt es in unterschiedlichen Bereichen. Zur Auswahl stehen Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten. Wer aber als niedergelassene*r Psychotherapeut*in arbeiten will, muss einen speziellen Master-Studiengang und eine zusätzliche Weiterbildung absolvieren.
Foto: privat
„Die Psychologie spielt in fast jedem Gesellschafts- und Wirtschaftsbereich eine Rolle. Und der Bedarf an psychologischer Beratung nimmt zu“, weiß Otto Pompe, Berufsberater der Agentur für Arbeit Rheine. Entsprechend sei das Fach sehr umfassend, zudem gebe es Spezialisierungen. An den eher praxisorientierten Fachhochschulen findet man vor allem Schnittstellenstudiengänge wie Wirtschafts-, Medien-, und Gesundheitspsychologie. Die stark forschungsorientierten Unis bieten vorrangig „reine“ Psychologie-Studiengänge an.
Studieneignungstest für Zulassung
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Da Psychologie ein sehr beliebtes Fach ist, sind Bachelor-Studiengänge mit psychologischer Ausrichtung an staatlichen Hochschulen überwiegend zulassungsbeschränkt. Für Psychologie-Studiengänge an Unis erfolgt die Bewerbung meist über die Stiftung für Hochschulzulassung. Über Ablauf und Fristen informieren die Hochschulen im Internet. Bei der Zulassung spielt der Notendurchschnitt des Abis eine zentrale Rolle – in der Regel liegt der N.c.-Wert je nach Hochschule zwischen 1,2 und 1,7 (erfahren Sie mehr zum N.c.). Welche weiteren Kriterien wie Wartezeiten, ehrenamtliches Engagement oder Auswahlgespräche man sich anrechnen lassen kann, steht ebenfalls auf den Hochschul-Webseiten.
Neu ab dem Wintersemester 2023/24 ist der Studieneignungstest für Bachelorstudiengänge Psychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (BaPsy-DGPs). Rund 20 Unis haben ihn bislang ins Zulassungsverfahren aufgenommen. „Viele werden folgen“, ist sich Otto Pompe sicher. Er rät: „Man sollte den Test machen – er kann die Chancen auf einen Studienplatz verbessern.“ Zudem helfe er, die eigene Studienentscheidung zu überprüfen. Trainingsvideos und Übungsaufgaben findet man auf der Internetseite des BaPsy-DGPs.
Ein beliebtes Berufsziel für Psycholog*innen ist die Psychotherapie. Seit dem neuen Psychotherapeutengesetz, das im September 2020 in Kraft getreten ist, hat sich der Weg zu Approbation und Niederlassung geändert. Wer Psychotherapeut*in werden will, muss zunächst an einer Uni einen sogenannten polyvalenten Bachelorstudiengang Psychologie wählen. Polyvalent bedeutet hier, dass man verschiedene Masterstudiengänge an den Bachelor anschließen kann. Dort sind die Module zu belegen, die dazu berechtigen, sich für einen der neu eingeführten Masterstudiengänge mit Ausrichtung Klinische Psychologie und Psychotherapie zu bewerben. Da die Plätze begrenzt sind, gibt es auch dort Auswahlverfahren. Je nach Uni spielen etwa Abschlussnote, Bewerbungsgespräche oder Studierfähigkeitstests eine Rolle.
Der Master-Prüfung folgt eine staatliche Approbationsprüfung. Um sich niederlassen zu dürfen, also etwa eine Praxis neu zu eröffnen oder zu übernehmen, muss man anschließend eine fünfjährige Weiterbildung zur*zum Fachpsychotherapeut*in absolvieren. Diese ist zudem Voraussetzung, um die Kassenzulassung zu erhalten – nur mit ihr darf man auch Patient*innen behandeln, die gesetzlich versichert sind. Mit der Weiterbildung spezialisiert man sich entweder auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen oder auf Neuropsychologische Psychotherapie. Außerdem legt man den Fokus auf mindestens ein Psychotherapieverfahren, informiert die Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung. „Bislang musste man die Weiterbildung selbst finanzieren – und sie war sehr teuer“, erklärt Otto Pompe. Das sei ein Grund für die Reform der Weiterbildung. Jetzt muss man nicht mehr selbst dafür aufkommen und sie soll künftig auch mit einem Mindestsatz von 1000 Euro vergütet werden. „Allerdings gibt es zurzeit sehr wenige Stellen. Auch in Zukunft werden sie limitiert sein. Und die Konkurrenz ist groß.“ Eine spätere Niederlassung als Vertragspsychotherapeut*in könne je nach Region ebenfalls schwierig werden. Hintergrund ist die Bedarfsplanung für die vertragsärztliche Versorgung. Sie regelt, in welchen Regionen sich wie viele Psychotherapeut*innen niederlassen dürfen.
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Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten
Ein Psychologie-Studium bietet noch viele andere Möglichkeiten: Psycholog*innen können zum Beispiel bei psychologischen Diensten von Behörden tätig werden, in der Forschung, in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in der Markt- und Meinungsforschung, in Unternehmen, im Personalwesen oder der Vermarktung, sowie in Kliniken und Reha-Einrichtungen, wo sie Patient*innen beispielsweise im Bereich Ernährung und Verhalten beraten. „Für all diese Tätigkeiten sind Approbation sowie Weiterbildung zwar Pluspunkte bei einer Bewerbung – aber keine Voraussetzung“, betont der Berufsberater.
Infoportal der Bundesagentur für Arbeit zur beruflichen Orientierung für Abiturient*innen und Studierende. www.abi.de
Check-U – das Erkundungstool der Bundesagentur für Arbeit
Testen Sie mit Check-U Ihre persönlichen Stärken und Interessen! Finden Sie heraus, welche Ausbildungen oder Studienfelder dazu passen. www.check-u.de
BERUFENET
Das Onlinelexikon für Berufe der Bundesagentur für Arbeit, mit über 3.000 ausführlichen Berufsbeschreibungen in Text und Bild (Suchwörter u.a. Sport) www.berufenet.arbeitsagentur.de
Der BaPsy-DGPs ist ein neuer, freiwilliger Studieneignungstest für den Bachelorstudiengang Psychologie. Er wird einmal im Jahr an mehreren Testorten angeboten. Mit dem erworbenen Zertifikat kann man sich an allen teilnehmenden Hochschulen bewerben. Es ist fünf Jahre gültig. Eine Wiederholung der Testteilnahme ist frühestens nach fünf Jahren möglich. Die Testgebühr beträgt 100 Euro. www.studieneignungstest-psychologie.de
Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs)
Die DGPs ist eine Vereinigung der in Forschung und Lehre tätigen Psycholog*innen. www.dgps.de
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP-Verband)
Der BDP vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbstständigen und angestellten/beamteten Psycholog*innen aus allen Tätigkeitsbereiche. www.bdp-verband.de
Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV)
Die DPtV ist die die größte Interessenvertretung für Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie Psychotherapeut*innen in Aus- und Weiterbildung in Deutschland. www.dptv.de
Psychologische Fachschaften Konferenz (PsyFaKo)
Die PsyFaKo vertritt die Interessen der Psychologie-Studierenden im deutschsprachigen Raum. Im Internet informiert sie ausführlich über die neue Approbationsordnung und beantwortet häufige Fragen. https://psyfako.org