Fragen & Antworten

Studienbewerbung

Studienwahl FAQs

Ein Kugelschreiber umkringelt ein Datum in einem Kalender.
Foto: Bundesagentur für Arbeit

Wer muss sich bei hochschulstart.de bewerben, wer bei der Hochschule und wer kann sich ohne Bewerbungsverfahren einschreiben?

Das kommt auf den jeweiligen Studiengang und die Hochschule an. Viele Studiengänge sind nicht zulassungsbeschränkt, d.h. die Studienberechtigten können sich i.d.R. ohne vorherige Bewerbung zu den jeweiligen Einschreibungsterminen direkt an der Hochschule immatrikulieren.

Für zahlreiche Studiengänge besteht allerdings eine örtliche Zulassungsbeschränkung – es wird also ein Auswahlverfahren durchgeführt. In diesen Fällen bewerben Sie sich meist direkt bei der Hochschule. In einigen Fällen übernimmt hochschulstart.de die Koordinierung über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV).

Wer MedizinTiermedizinZahnmedizin oder Pharmazie studieren will, muss sich im bundesweiten Auswahlverfahren bei hochschulstart.de bewerben. Das müssen alle deutschen Staatsangehörigen, sog. „Bildungsinländer“ (ausländische Bewerber/-innen, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben), EU-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein und Norwegen tun.

Weitere Informationen: Bewerbung

Mehr zu den Bewerbungsverfahren finden Sie auch bei abi.de.

Was ist der N.c. und wie finde ich heraus, wo die Auswahlgrenze für meinen Wunschstudiengang liegt?

N.c. bedeutet Numerus clausus („geschlossene Anzahl“). Es handelt sich um eine Zulassungsbeschränkung eines Studiengangs, in dem ein Auswahlverfahren durchgeführt wird, da es mehr Bewerber/-innen als Studienplätze gibt. Umgangssprachlich wird mit N.c. aber auch die Auswahlgrenze (unter Angabe einer Note, einer Punktzahl oder von Wartesemestern) bezeichnet, bei der der letzte zur Verfügung stehende Studienplatz vergeben wurde.

Der N.c. oder – richtiger – die Auswahlgrenze ist also kein festgeschriebener Wert, sondern kann jeweils erst nach Eingang aller Bewerbungen ermittelt werden. Die Auswahlgrenze eines vorhergehenden Bewerbungszeitraums kann somit nur als Richtwert dienen. Frühere Grenzwerte erfahren Sie i.d.R. auf den Internetseiten der Hochschulen.

Weitere Informationen: Bewerbung

Was mache ich, wenn ich Zusagen von mehreren Hochschulen erhalten habe?

In diesem Fall liegt es bei Ihnen, sich für einen der Studiengänge, in denen Sie angenommen wurden, zu entscheiden und einzuschreiben. Sagen Sie bitte den Hochschulen ab, gegen die Sie sich entschieden haben, damit andere Bewerber(inne)n noch rechtzeitig die Chance haben nachzurücken.

Weitere Informationen: Bewerbung

Was ist, wenn ich bei der Bewerbung um einen Studienplatz eine Absage bekommen habe und dann einen positiven Nachrückbescheid erhalte?

Das bedeutet, dass Sie sich doch noch immatrikulieren und den gewünschten Studiengang studieren können. Jetzt heißt es, schnell zu sein, denn meist ist der Studienbeginn sehr nahe oder das Semester hat sogar schon begonnen.

Weitere Informationen: Bewerbung

Ich habe meine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben. Kann ich damit in Deutschland studieren?

Ausländische Bildungsnachweise berechtigen grundsätzlich zu einem Studium in Deutschland, wenn sie im Herkunftsland des jeweiligen Zeugnisses zum Hochschulstudium berechtigen und den „Bewertungsvorschlägen“ entsprechen, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) in Bonn erarbeitet werden. Diese werden unter anabin.kmk.org veröffentlicht. Darüber hinaus müssen bei der Einschreibung die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden.

Die in den Ländern jeweils zuständigen Stellen für die Anerkennung der ausländischen Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung sind ebenfalls unter anabin.kmk.org (Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland) zu finden. Im Falle einer Bewerbung bei hochschulstart.de prüft die Stiftung für Hochschulzulassung zunächst selbst, ob eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt.

Viele Hochschulen haben uni-assist (Arbeits- und ServiceStelle für Internationale Studienbewerbungen, www.uni-assist.de) mit der Durchführung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens von ausländischen Studienbewerber(inne)n beauftragt. In jedem Fall trägt die Auftragshochschule die Verantwortung für die Handlungen und Mitteilungen von uni-assist.

Weitere Informationen: www.hochschulstart.de

Sollte ich mich um einen Studienplatz bewerben, auch wenn ich zunächst einen Dienst leiste oder ein Freiwilliges Jahr machen möchte?

Ja. Wenn Ihre Bewerbung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgreich ist, haben Sie den Studienplatz für den nächsten Bewerbungszeitraum schon sicher. Sie müssen in diesem Fall allerdings oftmals eine Rückstellung melden. In jedem Fall müssen Sie sich zum folgenden Bewerbungstermin auf gleichem Wege erneut bewerben, um Ihren Anspruch geltend zu machen.

Hinweis: Diese Regelung gilt nicht für andere Überbrückungsmöglichkeiten wie Praktikum oder Au-pair!

Weitere Informationen: Studieren > Voraussetzungen

Wie bewerbe ich mich für einen dualen Studiengang?

Wer ein duales Studium antreten möchte, braucht vor einer möglichen Zulassung bei einer Hochschule oder Berufsakademie i.d.R. einen Ausbildungsvertrag bei einem kooperierenden Unternehmen. Die Hochschulen bzw. Berufsakademien geben daher meist auf ihren Internetseiten entsprechende Hinweise auf Praxispartner, bei denen sich die Studieninteressierten bewerben können. Bei Fragen hierzu steht Ihnen auch die Studienberatung der betreffenden Bildungseinrichtung zur Verfügung.

Weitere Informationen: Duales Studium

Kann jeder an einer Bundeswehruniversität studieren?

Die Universitäten der Bundeswehr in Hamburg und München bieten Studiengänge vor allem für Offiziersanwärter/-innen und Offiziere an. In vereinzelten Fällen können auch zivile Studierende zugelassen werden.

Weitere Informationen: Studieninfos > Hochschultypen

Was mache ich, wenn es bei der Bewerbung mit meinem Wunschstudium nicht geklappt hat?

Sie können sich in einem vergleichbaren zulassungsfreien Studiengang einschreiben oder auf der bundesweiten Studienplatzbörse der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und hochschulstart.de nach Restplätzen recherchieren: www.freie-studienplaetze.de. Diese Börse listet Studienplätze auf, die in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen noch nicht besetzt wurden.

Haben Sie auch hier keinen Erfolg, sollten Sie die Zwischenzeit bis zum nächsten Bewerbungszeitraum sinnvoll überbrücken, z.B. durch einen Auslandsaufenthalt, einen Sprachkurs oder ein Praktikum.

Weitere Informationen: Orientieren > Zwischenzeit