Überblick

Musik

Wer Musik studieren möchte, findet an Musik- und Kunsthochschulen, teilweise auch an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen, ein vielfältiges Angebot.

Das Studienfeld im Überblick

Nahaufnahme eines Cellos, das von einem Mann gehalten wird. Eine Hand hält einen Bogen über das Instrument. Die andere hält die Saiten fest.
Foto: Sonja Brüggemann | Bundesagentur für Arbeit

Der Studienbereich Musik gliedert sich in drei Bereiche: musikpraktische oder künstlerische, musikpädagogische sowie -wissenschaftliche Studiengänge. Ziel der praktisch-künstlerischen und der pädagogischen Ausbildung ist es, auf die Ausübung eines künstlerischen oder musikpädagogischen Berufs vorzubereiten und dafür die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zu vermitteln. Im Unterschied dazu umfasst die Musikwissenschaft vorrangig die theoretischen und historischen Aspekte der Musik.

  • In den künstlerischen Studiengängen Instrumentalmusik (Solo-, Orchester- und Kammermusik) sowie in den Studiengängen Kirchenmusik, Gesang (Solo, Chor) und Dirigieren (Chor- und Orchesterleitung) geht es in erster Linie um die Entwicklung der musikpraktischen Fähigkeiten am jeweiligen Instrument, an Stimme oder Dirigat. Wie bei den Studiengängen Korrepetition (Einstudierung und Begleitung am Klavier) und Komposition werden ferner Gehörbildung und musiktheoretische Fächer wie Musikgeschichte und Harmonielehre vermittelt.
  • In der sozialen Arbeit werden zunehmend Fachkräfte benötigt, die musikalisch-soziale Bildungsangebote gestalten, begleiten und initiieren können. Die musikpädagogischen Studiengänge vermitteln deshalb nicht nur musikwissenschaftliches und musikpraktisches, sondern auch sozialpädagogisches Fachwissen. Das heißt, man erlangt neben theoretischen auch praktische Kenntnisse. Außer Gehörbildung oder Musikgeschichte werden Methoden und Kompetenzen vermittelt, wie man Kinder und Erwachsene an die Musik heranführt.
  • Der historisch-wissenschaftliche Bereich gliedert sich in Musikgeschichte, systematische Musikwissenschaft sowie musikalische Volks- und Völkerkunde – wie etwa Musikethnologie, Ethnomusikologie, Weltmusik.
  • Die Ausbildung für das Lehramt an allgemeinbildenden Schulen ist ebenfalls Aufgabe der Hochschulen. Daneben bilden diese, wie auch Musikakademien und Konservatorien, Lehrer*innen an Musikschulen und selbstständige Musiklehrer*innen aus. Sowohl an staatlichen wie an kirchlichen Musikhochschulen ist auch das A- und B-Studium der Kirchenmusik möglich.

Studienangebot

Die künstlerisch und pädagogisch ausgerichteten Bachelorstudiengänge finden in der Regel an Kunst- und Musikhochschulen, teilweise an Pädagogischen Hochschulen statt, die musikwissenschaftlichen Studiengänge an Universitäten. Mögliche Bezeichnungen für die Studiengänge sind: Alte Musik, Historische Instrumente, Chorleitung, Dirigieren, Orchesterdirigieren, Gesang, Instrumentalmusik (z.B. Akkordeon, Blasinstrumente, Schlagzeug, Gitarre, Holzblasinstrumente, Klavier, Streichinstrumente), Jazz, Pop- und Weltmusik, Volksmusik, Kirchenmusik, Komposition, Filmmusik, Korrepetition, Gesangspädagogik, Instrumentalpädagogik, Musikpädagogik, Musikerziehung Instrument/Gesang, Musical, Musikforschung und Medienpraxis, Musiktheorie und Gehörbildung, Angewandte Musikwissenschaft.

Inhalte des Studiums

Für das praktisch-künstlerische Musikstudium werden je nach Studiengang beispielsweise folgende Inhalte angeboten:

  • Dirigieren, Chorleitung: Chordirigieren, Orchesterdirigieren, Korrepetition für Dirigent*innen, Partiturspiel, Werkanalyse
  • Gesang: Gesangsdidaktik und -methodik, Atem- und Bewegungstechnik, Sprecherziehung, Gesang, Hochschul- und Kammerchor
  • Instrumentalmusik: Streichinstrumente, Blasinstrumente, Klavier, Harfe, Schlagzeug, Musikalische Analyse, Hörschulung, Ensemble, Musikgeschichte, Musiktheorie
  • Komposition: Instrumentale Komposition, Elektronische Komposition, Musiktheorie, Musikgeschichte

In musikpädagogischen Studiengängen stehen beispielsweise diese Inhalte auf dem Lehrplan: Rhythmik, Fachdidaktik, Instrumentalkunde (z.B. Gitarre oder Klavier), sozialpädagogische Grundlagen, Musikvermittlung, Sprecherziehung, Körperschulung, Musikpsychologie.

Der historisch-wissenschaftliche Bereich gliedert sich in die Grundlagen und Methoden der Musikwissenschaft, Musikgeschichte bzw. in historische Musikwissenschaft, systematische Musikwissenschaft, Musik und Medialität, Notations- und Quellenkunde sowie musikalische Volks- und Völkerkunde.

Zulassungskriterien & Studienbewerbung

Eine auf den Studiengang bezogene künstlerische Eignung muss im Rahmen von Prüfungen nachgewiesen werden. Erwartet werden v.a. eine bildungsfähige Sing- und Sprechstimme, das Beherrschen eines Haupt- und Nebeninstruments, gutes Gehör und Kenntnisse der allgemeinen Musik- und Harmonielehre. Bei Nachweis einer herausragenden künstlerischen Begabung ist – soweit es sich nicht um Studiengänge handelt, die mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt abschließen – der Nachweis der Hochschulreife nicht erforderlich.

Für die Ausbildung zum*zur selbstständigen Musiklehrer*in gelten in Einzelfällen Sonderregelungen.

Berufsmöglichkeiten nach dem Studium

Absolvent*innen des Studienbereichs können in den Tätigkeitsfeldern Musik, Gesang, Komposition, Musikerziehung oder Redaktion, Journalismus und Lektorat arbeiten.

Auch im Bereich Schauspiel, Tanz, Bewegungskunst oder Theater-, Film- und Fernsehproduktion finden sich Beschäftigungsmöglichkeiten.

Musiklehrer*innen für allgemeinbildende Schulen finden außerhalb des Schuldienstes nur eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten, z.B. in Medienunternehmen oder Musikverlagen.

Hochbegabte und gut ausgebildete Absolvent*innen eines Musikstudiums arbeiten als Sänger*innen, Musiker*innen, Dirigent*innen, Chorleiter*innen und Kapellmeister*innen an Opernhäusern, Musiktheatern, staatlichen und privaten Orchestern oder als Musiklehrer*innen und Privatmusiklehrer*innen. Professionelle Musiker*innen werden auch für die Bereiche Laienmusizieren und Unterhaltungsmusik benötigt.