Überblick

Human-, Tier-, Zahn­medizin

Die Medizin ist die Wissenschaft von den Ursachen, der Heilung, Linderung und Vorbeugung von Krankheiten

Das Studienfeld im Überblick

Nahaufnahme eines Röntgenbildes eine rechten Hand. Die Fingerknochen sind erkennbar.
Foto: Andreas Rex | Bundesagentur für Arbeit

Die ärztlichen Tätigkeiten erstrecken sich auf Erkennung (Diagnose) und Behandlung (Therapie) von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, auf gesundheitliche Vor- und Nachsorge sowie die Forschung. Die Ausbildung von Humanmediziner*innen, Tier- und Zahnärzt*innen ist bundeseinheitlich durch die jeweilige Verordnung zur Approbation geregelt.

Modellstudiengänge

Im Rahmen von Modellstudiengängen in der Humanmedizin, die derzeit die private Universität Witten-Herdecke, die private Medizinische Hochschule Brandenburg in Neuruppin und die staatlichen Universitäten Aachen, Augsburg, Berlin (Charité), Bielefeld, Dresden, Düsseldorf, Hamburg-Eppendorf, Hannover, Heidelberg (Fakultät für Medizin in Mannheim), Köln und Oldenburg anbieten, kann von den Vorgaben der Approbationsordnung für Ärzt*innen abgewichen und insbesondere die Trennung von vorklinischem und klinischem Studienabschnitt aufgehoben werden.

Studienangebot

Das Studium der Human-, Tier- oder Zahnmedizin ist in Deutschland bundesweit zulassungsbeschränkt (Informationen zur bundesweiten Zulassungsbeschränkung). Die Studiengänge werden nur an Universitäten angeboten.

Inhalte des Studiums

Humanmedizin

  • Neben der Vermittlung der wissenschaftlichen Grundlagen werden auch koordinierende, allgemeinmedizinische, pharmakotherapeutische und gesundheitsökonomische Fragestellungen behandelt.
  • Fächerübergreifender und fallbezogener Unterricht mit problemorientierter Vermittlung themenbezogener Inhalte, die sich an den Patient*innen ausrichten
  • Kurse z.B. in Schmerzmedizin, Palliativmedizin, Notfallmedizin
  • Praxisbezogener Unterricht am Krankenbett in Form von Patient*innendemonstrationen in Kleingruppen von maximal sechs, bei Patienten*innenuntersuchungen von höchstens drei Studierenden

Die Studierenden absolvieren eine viermonatige Famulatur (medizinisches Praktikum) während der unterrichtsfreien Zeit des Studiums zwischen dem ersten Abschnitt und dem zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (nur schriftlich). Sie ist bei verschiedenen Einrichtungen mit festgelegten Mindestzeiten abzuleisten (Krankenhäuser, ärztliche Praxen, Einrichtungen der hausärztlichen Versorgung usw.).

Des Weiteren gibt es praktische Übungen und Blockpraktika von ein- oder zwei- bis sechswöchiger Dauer in den wichtigsten medizinischen Bereichen.

Am Ende des Medizinstudiums, nach dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, folgt eine zusammenhängende praktische Ausbildung von 48 Wochen (Praktisches Jahr) in einem Krankenhaus oder teilweise auch in geeigneten ärztlichen Praxen (Lehrpraxen). Abschließend ist der dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (nur mündlich) abzulegen.

Ärztliche Prüfung: Der erste Abschnitt der (staatlichen) Ärztlichen Prüfung erfolgt nach einem Studium von zwei Jahren. Die Universitäten überprüfen die erworbenen Qualifikationen in den klinischen Fächern und Querschnittsbereichen des darauffolgenden dreijährigen Studienabschnitts in Form benoteter Leistungsnachweise. Diese sind auch Voraussetzung für die Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium von fünf Jahren.

Daran schließt sich das praktische Jahr an, das Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen in Innerer Medizin, Chirurgie, Allgemeinmedizin oder einem weiteren klinisch-praktischen Fachgebiet beinhaltet. Der dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach einem Studium von insgesamt sechs Jahren absolviert, einschließlich des Praktischen Jahres.

Ärzt*innen können unmittelbar nach dem Studium eine Assistenzärzt*innenstelle antreten bzw. eine Fachärzt*innenweiterbildung aufnehmen.

Weiterbildung: Nach der ärztlichen Approbation gibt es vielfältige Möglichkeiten der fachärztlichen Weiterbildung, die auf der Grundlage der Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern erfolgen.

Tiermedizin

Vorklinisches Studium (vier Semester): Vorlesungen und Praktika in Physik, Chemie, Zoologie, Botanik, Anatomie, Histologie, Embryologie, Physiologie, Biochemie, Tierzucht und Genetik.

Klinisches Studium (sechs Semester): Virologie, Bakteriologie und Mykologie, Parasitologie, Tierernährung, Tierhaltung und Tierhygiene, allgemeine Pathologie und spezielle pathologische Anatomie und Histologie, Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesiologie, Radiologie, Reproduktionsmedizin, Geflügelkrankheiten, Pharmakologie und Toxikologie, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittelkunde, Milchkunde, Fleischhygiene, Arznei- und Betäubungsmittelrecht, Klinische Propädeutik und tierärztliches Berufs- und Standesrecht.

Der naturwissenschaftliche Abschnitt (Vorphysikum) der Tierärztlichen Vorprüfung findet bereits nach dem 1. oder 2. Semester statt, der anatomisch-physiologische Abschnitt (Physikum) nach dem 4. Semester. Das klinische Studium vom 5. bis 11. Semester wird begleitet von mehreren Teilabschnitten der Tierärztlichen Prüfung.

Die Tierärztliche Prüfung wird in mehreren Abschnitten, i.d.R. in den vorlesungsfreien Zeiten abgelegt, wobei die Prüfungen zeitnah zu den Unterrichtsveranstaltungen durchzuführen sind.

Weiterbildung: Eine Weiterbildung zum*zur Fachtierarzt*Fachtierärztin für einzelne Spezialgebiete ist möglich (Dauer: drei bis fünf Jahre).

  • Während des Studiums müssen angehende Tiermediziner*innen verschiedene Praktika leisten: 70 Stunden in der Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung
  • 150 Stunden in einer tierärztlichen Praxis oder Tierklinik (nach dem Physikum)
  • 75 Stunden in der Hygienekontrolle und Lebensmittelüberwachung/-untersuchung
  • 100 Stunden praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
  • 75 Stunden im öffentlichen Veterinärwesen
  • 700 Stunden in einer tierärztlichen Praxis oder Tierklinik (ab dem 8. Semester)

Ein Teil davon kann in einem Wahlpraktikum in anderen Einrichtungen, z.B. in einem naturwissenschaftlichen Institut einer Universität oder einem wissenschaftlich geleiteten zoologischen Garten, abgeleistet werden.

Zahnmedizin

Zahnärztliche und kieferchirurgische Eingriffe erfordern Geschick im Umgang mit komplizierten Apparaturen und Instrumenten.

Das Studium der Zahnmedizin gliedert sich in einen vorklinischen und einen klinischen Abschnitt. Neben der theoretischen Unterweisung ist es stark auf die praktische Ausbildung zum*zur Zahnarzt*Zahnärztin ausgerichtet.

Vorklinisches Studium (5 Semester): Vorlesungen, Praktika und Kurse in Zoologie oder Biologie, Physik und Chemie, Anatomie, Physiologie und Biochemie, Werkstoffkunde, technischer Propädeutik und Zahnersatzkunde. Naturwissenschaftliche Vorprüfung nach dem 2. Semester, Zahnärztliche Vorprüfung nach dem 5. Semester.

Klinisches Studium (5 Semester): Theoretische und praktische Ausbildung in der Zahnheilkunde und weiteren zugehörigen medizinischen Fächern. Freiwillige Famulaturen im europäischen und außereuropäischen Ausland vermittelt der Zahnmedizinische Austauschdienst (ZAD).

Weiterbildung: Nach ihrer Approbation können sich Zahnärzt*innen in der Oralchirurgie, in der Kieferorthopädie, in der Parodontologie oder für das öffentliche Gesundheitswesen auf Grundlage der Weiterbildungsverordnungen der Landeszahnärztekammern weiterbilden (Dauer: i.d.R. vier Jahre).

Vor und während des Studiums werden Praktika im zahntechnischen Labor empfohlen.

Die zahnärztliche Prüfung wird nach Abschluss des klinischen Studiums innerhalb von sechs Monaten nach Semesterschluss abgelegt.

Zulassungskriterien & Studienbewerbung

Die Studienplätze in der Human-, Tier- und Zahnmedizin werden zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Eine Bewerbung ist über das Portal hochschulstart.de möglich. Da es deutlich mehr Bewerber*innen als freie Studienplätze gibt, müssen Interessierte einen sehr guten Notendurchschnitt mitbringen. Aber auch notenunabhängige Kriterien, wie etwa Studieneignungstests und insbesondere der Test für medizinische Studiengänge (TMS) spielen eine Rolle bei der Zulassung.

Humanmedizin

Studieninteressierte müssen einen dreimonatigen Krankenpflegedienst sowie eine Ausbildung in Erster Hilfe vor dem Studium oder während der unterrichtsfreien Zeit bis spätestens vor der Meldung zum ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach vier Semestern (Anrechnung von bestimmten Ausbildungen möglich) absolvieren.

Der Studienbeginn ist zum Winter- wie Sommersemester möglich.

Tiermedizin

Der Studienbeginn ist zum Winter- wie Sommersemester möglich.

Berufsmöglichkeiten nach dem Studium

Humanmedizin

Ärzt*innen arbeiten als niedergelassene Ärzt*innen in freier Praxis und in Krankenhäusern, Sanatorien, Kureinrichtungen sowie als Sanitätsoffiziere der Bundeswehr. Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich außerdem in Forschung und Lehre, in der öffentlichen Verwaltung (z.B. Gesundheitsämter), in betriebsärztlichen Diensten, in der pharmazeutischen Industrie sowie in der Sportmedizin.

Neben dem klinischen Bereich bieten sich für Mediziner*innen auch in anderen, nicht-kurativen Berufsfeldern wie z.B. in der medizinischen Informatik, im Gesundheitsmanagement, im medizinischen Fachjournalismus oder in der Umweltmedizin Alternativen. Zusätzlich erworbene Kenntnisse u.a. in Betriebswirtschaft und EDV könnten dafür von Bedeutung sein.

Tiermedizin

Tierärzt*innen arbeiten selbstständig oder als Praxisassistent*innen überwiegend in Kleintier- und Großtierpraxen, in Tierkliniken, im amtstierärztlichen Dienst (Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Lebens- und Futtermittelüberwachung), bei Landes- und Bundesbehörden sowie in der Pharmazeutischen Industrie (z.B. Forschung, Technischer Service, Vertrieb und Marketing). Beschäftigungsmöglichkeiten – wenn auch in geringerem Umfang – bieten sich ferner in großen zoologischen Gärten und Tierheimen oder an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im In- und Ausland.

Zahnmedizin

Zahnärzt*innen arbeiten überwiegend in freier Praxis, aber auch in Krankenhäusern, zahnmedizinischen Kliniken, Sanatorien und Kureinrichtungen, in Forschung und Lehre sowie als Sanitätsoffiziere der Bundeswehr. Daneben bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in eher beratender, verwaltender Funktion bei Sozialversicherungsträgern, in der Pharmazeutischen Industrie, der Medizintechnik, bei Zahnärztekammern, kassenärztlichen Vereinigungen sowie bei Berufs- und Fachverbänden.

Weitere Informationen

Approbationsordnung für Ärzte

vom 27. Juni 2002, (Bundesgesetzblatt I S.2405), zuletzt geändert durch Artikel  2 der Verordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4335) finden Sie unter: www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002

Landkarte Hochschulmedizin

Informationen über alle medizinischen Fakultäten, die zugehörigen Universitätskliniken sowie die Studienbedingungen
www.landkarte-hochschulmedizin.de

medizin-studieren

Das Online-Portal bietet Grundinformationen zum Medizinstudium und Berufseinstieg.
www.aerzteblatt-studieren.de

Bundesärztekammer und Anschriften der Landesärztekammern

Medizinischer Fakultätentag

Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

vom 27. Juli 2006 (BGBl. 2006, Teil I, S. 1827), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307), finden Sie unter:
www.gesetze-im-internet.de/tappv

Bundestierärztekammer

Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V.
www.bundestieraerztekammer.de

Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen

vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 933), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4335) finden Sie unter: www.gesetze-im-internet.de/zappro/index.html

Bundeszahnärztekammer

Informationen zur zahnärztlichen Weiterbildung finden Sie unter:
www.bzaek.de

Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden in Deutschland (BdZM) e.V.

Infos rund um das Zahnmedizinstudium

bietet das Zahniportal unter:
www.zahniportal.de