Überblick

Lehramts­ausbildung in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen erfolgt Ausbildung von Lehrkräften für folgende Lehramtstypen: Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, Lehramt an Berufskollegs, Lehramt für sonderpädagogische Förderung.

Struktur der Lehramtsausbildung

An der Lehrkräfteausbildung beteiligen sich in NRW:

  • die Universitäten: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg-Essen, Köln, Münster, Paderborn, Siegen, Wuppertal und Deutsche Sporthochschule Köln,
  • die Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei Studiengängen zum Lehramt an Berufskollegs: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn-Rhein-Sieg, Dortmund, Hamm-Lippstadt, Köln, Münster, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Südwestfalen und Westfälische Hochschule Gelsenkirchen,
  • und die Kunst- und Musikhochschulen: Hochschule für Musik Detmold, Kunstakademie Düsseldorf, Folkwang Universität der Künste Essen, Hochschule für Tanz und Musik Köln, die Kunstakademie Münster und die staatlich anerkannte private Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft Alfter.

In den Fächern Kunst, Musik und Sport ist der Zugang zur Lehramtsausbildung von dem Nachweis einer Eignung für die Studiengänge abhängig.

Lehramt an Grundschulen

Studienorte: Zum Fächerangebot in den Lehramtsstudiengängen erteilen die Hochschulen Auskunft.

Ausbildungsdauer: 6+4 Semester Regelstudienzeit; nach dem Masterabschluss18 Monate Vorbereitungsdienst.

Praktika: ein Eignungs- und Orientierungspraktikum in Kooperation mit Schulen (mindestens 25 Tage während eines Schulhalbjahres) sowie ein (in der Regel) außerschulisches Berufsfeldpraktikum (mindestens 4 Wochen) im Bachelorstudium; ein Praxissemester (mindestens 5 Monate) im Masterstudium.

Fächer und Kombinationen

Das Studium ist aufgeteilt in 

  • Lernbereich I (Sprachliche Grundbildung), 
  • Lernbereich II (Mathematische Grundbildung)
  • Lernbereich III wahlweise mit den Lernbereichen Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) oder  Ästhetische Erziehung oder einem der folgenden Unterrichtsfächer Englisch, Evangelische Religionslehre, Islamische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Kunst, Musik und Sport. An Stelle eines dritten Lernbereichs oder eines Unterrichtfachs kann auch das vertiefte Studium von Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte treten, in dessen Rahmen bis zur Hälfte des Studienumfangs auch eine Vorbereitung auf herkunftssprachlichen Unterricht erfolgen kann.
  • Bildungswissenschaften

Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen

Studienorte: Zum Fächerangebot in den Lehramtsstudiengängen erteilen die Hochschulen Auskunft

Ausbildungsdauer: 6+4 Semester Regelstudienzeit; nach dem Masterabschluss 18 Monate Vorbereitungsdienst

Praktika: ein Eignungs- und Orientierungspraktikum in Kooperation mit Schulen (mindestens 25 Tage während eines Schulhalbjahres) sowie ein (in der Regel) außerschulisches Berufsfeldpraktikum (mindestens 4 Wochen) im Bachelorstudium; ein Praxissemester (mindestens 5 Monate) im Masterstudium.

Fächer und Kombinationen

Die Hochschulen legen ihr Fächerangebot fest. Nicht alle Studienfächer werden an allen Hochschulen angeboten. Grundsätzlich sind folgende Fächer für das Lehramtsstudium an Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen (Sekundarschulen I) zugelassen:

  • Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Geschichte, Informatik, Islamische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Mathematik, Physik, Praktische Philosophie oder Wirtschaft-Politik
  • Französisch, Geografie, Hauswirtschaft (Konsum / Ernährung / Gesundheit), Informatik, Kunst, Musik, Niederländisch, Russisch, Spanisch, Sport, Technik, Textilgestaltung, Türkisch

Eines der beiden Fächer muss aus dem ersten Fächerkanon gewählt werden. Die Fächer Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Islamische Religionslehre können nicht miteinander kombiniert werden.

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Studienorte: Zum Fächerangebot in den Lehramtsstudiengängen erteilen die Hochschulen Auskunft.

Ausbildungsdauer: 6+4 Semester Regelstudienzeit; nach dem Masterabschluss 18 Monate Vorbereitungsdienst.

Praktika: ein Eignungs- und Orientierungspraktikum in Kooperation mit Schulen (mindestens 25 Tage während eines Schulhalbjahres) sowie ein (in der Regel) außerschulisches Berufsfeldpraktikum (mindestens 4 Wochen) im Bachelorstudium; ein Praxissemester (mindestens 5 Monate) im Masterstudium.

Fächer und Kombinationen

Die Hochschulen legen ihr Fächerangebot fest. Nicht alle Studienfächer werden an allen Hochschulen angeboten. Grundsätzlich sind folgende Fächer für das Studium für das Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen (Sekundarschulen II) zugelassen:

  • Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Französisch, Geschichte, Informatik, Islamische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Latein, Mathematik, Philosophie/Praktische Philosophie, Physik, Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften, Spanisch
  • Chinesisch, Ernährungslehre, Geografie, Griechisch, Informatik, Italienisch, Japanisch, Kunst, Latein, Musik, Niederländisch, Pädagogik, Psychologie, Rechtswissenschaft, Russisch, Sport, Technik, Türkisch

Eines der beiden Fächer muss aus dem ersten Fächerkanon gewählt werden.

Hierzu bestehen folgende Ausnahmeregelungen

  • Es wurde ein Fach im Rahmen eines bilingualen Studiengangs studiert, der Absolventinnen und Absolventen befähigt, in ihrem Fach auf der sprachlichen Kompetenzstufe C1 zu arbeiten.
  • Anstelle zweier Unterrichtsfächer kann das Unterrichtsfach Musik oder Kunst als Doppelfach (jeweils 200 Leistungspunkte) gewählt werden.
  • Die Fächer Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Islamische Religionslehre können nicht miteinander kombiniert werden.

Lehramt an Berufskollegs

Studienorte: Zum Fächerangebot in den Lehramtsstudiengängen erteilen die Hochschulen Auskunft.

Ausbildungsdauer: 6+4 Semester Regelstudienzeit; nach dem Masterabschluss 18 Monate Vorbereitungsdienst.

Praktika: es muss eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten Dauer nachgewiesen werden. Der überwiegende Teil davon vor dem Studium. Im Bachelorstudium selbst sind ein Eignungs- und Orientierungspraktikum in Kooperation mit Schulen (mindestens 25 Tage während eines Schulhalbjahres) sowie ein (in der Regel) außerschulisches Berufsfeldpraktikum (mindestens 4 Wochen) verpflichtend; im Masterstudium gibt es ein Praxissemester (mindestens 5 Monate).

Fächer und Kombinationen

Angehende Lehrkräfte an Berufskollegs entscheiden sich zunächst zwischen drei möglichen Kombinationen. Sie können

  • zwei Unterrichtsfächer,
  • oder ein Unterrichtsfach und eine berufliche Fachrichtung,
  • oder eine Große und eine Kleine berufliche Fachrichtung wählen.

Die Hochschulen legen ihr Fächerangebot fest. Nicht alle Studienfächer werden an allen Hochschulen angeboten. Grundsätzlich sind folgende Fächer für das Studium für das Lehramt an Berufskollegs zugelassen:

  • Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Französisch, Informatik, Islamische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Mathematik, Physik, Praktische Philosophie, Spanisch oder Wirtschaftslehre/Politik (nicht in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft)
  • Kunst, Musik, Niederländisch, Pädagogik (nicht mit der Fachrichtung Sozialpädagogik), Politik (nur in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft), Psychologie, Rechtswissenschaft, Russisch, Sport, Türkisch

Im Fall eines Studiums von zwei Unterrichtsfächern muss eines der beiden Fächer aus dem ersten Kanon gewählt werden. Die Fächer Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Islamische Religionslehre können nicht untereinander kombiniert werden.

Als berufliche Fachrichtungen in Kombination mit einem Unterrichtsfach sind zugelassen: 

  • Agrarwissenschaft, Bautechnik, Biotechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik, Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik/Raumgestaltung/Oberflächentechnik, Mediendesign und Designtechnik, Gesundheitswissenschaft/Pflege, Lebensmitteltechnik, Maschinenbautechnik, Sozialpädagogik, Informationstechnik, Textiltechnik, Wirtschaftswissenschaft.

Sofern man zwei berufliche Fachrichtungen studiert, ist zu unterscheiden zwischen der Großen beruflichen Fachrichtung und der Kleinen beruflichen Fachrichtung. Folgende Große berufliche Fachrichtungen können derzeit mit verschiedenen Kleinen Fachrichtungen – die Hochschulen erteilen hierzu nähere Auskünfte – studiert werden:

Agrarwissenschaft, Bautechnik, Elektrotechnik, Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft, Maschinenbautechnik und Wirtschaftswissenschaft.

Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Studienorte: Zum Fächerangebot in den Lehramtsstudiengängen erteilen die Hochschulen Auskunft.

Ausbildungsdauer: 6+4 Semester Regelstudienzeit; nach dem Masterabschluss 18 Monate Vorbereitungsdienst.

Praktika: ein Eignungs-, ein Orientierungspraktikum in Kooperation mit Schulen (mindestens 25 Tage während eines Schulhalbjahres) sowie ein (in der Regel) außerschulisches Berufsfeldpraktikum (mindestens vier Wochen) im Bachelorstudium; Praxissemester (mindestens 5 Monate) im Masterstudium

Fächer und Kombinationen

Es werden zwei Unterrichtsfächer und zwei sonderpädagogische Fachrichtungen studiert. Ein Unterrichtsfach muss aus dem 1. Fächerkanon gewählt werden, das zweite kann frei gewählt werden.

  • Deutsch, Mathematik, Lernbereich Sprachliche Grundbildung, Lernbereich Mathematische Grundbildung
  • Englisch, Religionslehre (evangelische, katholische oder islamische), Kunst, Musik, Sport, Biologie, Chemie, Französisch, Geschichte, Hauswirtschaft (Konsum / Ernährung / Gesundheit), Informatik, Physik, Praktische Philosophie, Wirtschaft-Politik, Technik, Textilgestaltung

Die erste sonderpädagogische Fachrichtung muss

  • der Förderschwerpunkt Lernen oder
  • der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sein.

Als zweite sonderpädagogische Fachrichtung kann der jeweils andere Förderschwerpunkt oder

  • der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung,
  • der Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation,
  • der Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung,
  • der Förderschwerpunkt Sehen oder
  • der Förderschwerpunkt Sprache gewählt werden.

Weiterführende Informationen

Zum örtlichen Fächerangebot in den Lehramtsstudiengängen geben die Zentrale Studienberatung und das Zentrum für Lehrkräftebildung der jeweiligen Hochschule Auskunft.

Zudem informiert der Hochschulkompass der HRK auf der Internetseite www.hochschulkompass.de, auch verfügbar über die Internetseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/studium-und-lehre/studiengaenge-nrw), über das Studienangebot.

Weitere Informationen zu Studienstandorten, Studienangebot sowie Fachkombinationen / Kombinationsgeboten finden sich im Internet auf der Seite www.wissenschaft.nrw.de und auf den Seiten der lehrerausbildenden Hochschulen. Die Internetseite www.schulministerium.nrw.de enthält Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, Berufsaussichten, Mangelfächern u.a.

Weitere Informationen

Lehrer werden

Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Berufsziel „Lehrer“

www.lehrkraft-werden.nrw

Lehramtszugangsverordnung

http://recht.nrw.de (Suchbegriff: Lehramtszugangsverordnung)