Für den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang Humanmedizin kannst du dich auch über die Quote für sog. Landärzt*innen oder die Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) für künftige Amtsärzt*innen um einen Studienplatz bewerben.
Diese speziellen Vorabquoten laufen außerhalb der üblichen Hauptquoten (s.o.) und sind gesetzlich in den Bundesländern geregelt.
Die Bewerbung erfolgt direkt bei den zuständigen Stellen der Länder, zum Beispiel dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, und wird von diesen bearbeitet. Wichtig: Du musst dich vorher im DoSV-Bewerbungsportal von Hochschulstart registrieren; das weitere Verfahren läuft aber unabhängig von der Konkurrenz im regulären Vergabeverfahren.
Anhand deiner eingereichten Unterlagen und Nachweise entscheiden die zuständigen Stellen, ob und an welcher Hochschule des jeweiligen Bundeslandes du einen Platz erhältst. Dabei kannst du bei der Bewerbung angeben, welche Hochschulen du bevorzugst.
Bewerber*innen, die diesen Weg wählen, verpflichten sich bei erfolgreicher Zulassung, im entsprechenden Bundesland zu studieren und die ersten Berufsjahre als Amtsarzt bzw. Amtsärztin im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten oder sich als Landarzt bzw. Landärztin in unterversorgten, meist ländlichen Regionen des Bundeslandes niederzulassen. Dafür wird ein Vertrag zwischen dem Bundesland und dem*der Bewerber*in geschlossen, der die genauen Bedingungen regelt.
Folgende Bundesländer bieten den Weg ins Medizinstudium mithilfe einer Landarztquote an:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen (in Planung)
Folgende Bundesländer bieten den Weg ins Medizinstudium über eine besondere Vorabquote für den öffentlichen Gesundheitsdienst an:
- Bayern
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen-Anhalt