Bundesweite Zulassungsbeschränkung

Die Vergabe der Studienplätze für Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie erfolgt für alle deutschen Hochschulen zentral über Hochschulstart.

Foto: Julia Hendrysiak
Eine Frau lernt am medizinischen Modell mit einem Buch.

Nach Abzug von Vorabquoten für bestimmte Bewerbergruppen (u.a. für internationale Bewerber*innen und Zweitstudienbewerber*innen) werden die verbleibenden Studienplätze wie folgt verteilt:

Drei Hauptquoten:

  • 30% Abiturbestenquote:
  • 10% Zusätzliche Eignungsquote
  • 60% Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) 

Du musst dich übrigens nicht für eine der drei Hauptquoten entscheiden: Im Rahmen der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge durchläuft deine Bewerbung für einen Studienort stets automatisch alle drei Quoten.

„Abiturbestenquote“ (30%)

Die Auswahl in der Abiturbestenquote erfolgt nach der Gesamtpunktzahl, die in deiner Hochschulzugangsberechtigung ausgewiesen ist. Die in dieser Quote verfügbaren Studienplätze werden über 16 Landes-Ranglisten (also anhand eines landesinternen Leistungsvergleichs) vergeben, die anschließend in eine große Bundes-Rangliste überführt werden. Für die Verteilung werden die Studienplätze auf die 16 Bundesländer aufgeteilt, basierend auf den Bevölkerungs- und Bewerber*innenanteilen der jeweiligen Länder. Danach entscheiden die Ergebnisse der Landesranglisten darüber, welche Bewerbungen berücksichtigt werden. Falls Bewerber*innen aus demselben Bundesland exakt dieselbe Punktzahl haben, gelten als Sekundärkriterien ein abgeleisteter Dienst (z.B. Bundesfreiwilligendienst) und eine zufällig zugewiesene Losnummer. Die Wahl der möglichen Studienorte beeinflusst deine Ranglistenposition dabei nicht.

Zusätzliche Eignungsquote (10%)

Die Zusätzliche Eignungsquote berücksichtigt Kriterien, die unabhängig von der Abiturnote sind. Dabei stehen vor allem Ergebnisse von Studieneignungstests im Vordergrund. Auch eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein abgeleisteter Dienst oder ehrenamtliche Tätigkeiten können je nach Hochschule in die Bewertung einfließen. Die Gewichtung und Auswahl der Kriterien variieren je nach Vorgabe der Hochschule. 

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (60%)

Der Großteil der Studienplätze in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen wird über das Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben.

Dabei spielt die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung eine zentrale Rolle, muss jedoch durch mindestens ein weiteres (ge)wichtiges, notenunabhängiges Kriterium ergänzt werden. Für den Studiengang Humanmedizin müssen sogar mindestens zwei zusätzliche „bedeutsame“, notenunabhängige Auswahlkriterien berücksichtigt werden.

Zu häufig angewendeten Auswahlkriterien zählen:

  • Ergebnis eines Studieneignungstests
  • eine einschlägige Berufsausbildung oder berufliche Praxiserfahrung,
  • sowie der Nachweis eines abgeleisteten Dienstes,
  • akademische Aktivitäten jenseits eines Studiums (z.B. erfolgreiche Teilnahme an wissenschaftlichen Wettbewerben)
  • Auswahlgespräche oder Motivationsschreiben.

Wie diese Kriterien konkret gestaltet bzw. gewichtet werden, variiert je nach Hochschule. Auf www.hochschulstart.de findest du im Downloadbereich für das Bewerbungsverfahren für das nächste Semester eine Übersicht über die Auswahlkriterien der Hochschulen.

Zusätzlich werden Studienplätze an Bewerber*innen vergeben, für die aufgrund besonderer gesundheitlicher und/oder familiärer Umstände eine Verzögerung des Studienbeginns unzumutbar ist. Die Umstände müssen im Rahmen eines sogenannten Sonderantrags im Detail beschrieben bzw. umfassend belegt werden. Diese Härtefallanträge werden separat geprüft und können bis zu 2 % der Studienplätze ausmachen. 

Die Bewerbung

Der erste Schritt zur Bewerbung für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studienplatz erfolgt online über hochschulstart.de. Hierbei ist das DoSV-Bewerbungsportal deine zentrale Anlaufstelle. Nach der Registrierung wirst du über die Studienangebotssuche zum Dialogsystem „AntOn“ (Antrag Online) weitergeleitet. Dieses System führt dich Schritt für Schritt durch die Antragstellung.

Für die rechtsgültige Antragstellung musst du deine Unterschrift sowie die erforderlichen Unterlagen (u.a. eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, i.d.R. das Abiturzeugnis) per Post einreichen.

Die Bewerbungsergebnisse werden schließlich in deinem persönlichen Benutzerkonto im DoSV-Bewerbungsportal hinterlegt. Weitere Details zum Bewerbungsablauf sowie wichtige Informationen, etwa zu Bewerbungsfristen, findest du auf www.hochschulstart.de.

Die Grafiken zeigt die verschiedenen Fristen für die Bewerbung bei hochschulstart.de. Für das Wintersemester gilt der 31. Mai für Alt-Abiturient*innen - also für Studienbewerber*innen, die ihre Studienberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben. Der 15. Juli gilt als Frist für Neu-Abiturient*innen - also für Studienbewerber*innen, die ihre Studienberechtigung zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erworben haben. Für das Sommersemester gilt der 15. Januar als Bewerbungsschluss für Alt- und Neu-Abiturient*innen. Quelle: hochschulstart.de (2025)

Wichtig:

Auch wenn der Bewerbungszeitraum relativ großzügig ausfällt, so solltest du deine schriftliche Bewerbung in jedem Fall so früh wie möglich abschicken. Falls es nämlich zu Problemen bei der Anerkennung deiner eingereichten Nachweise kommt, Rückfragen entstehen oder es einfach nur zu Ungereimtheiten beim Postweg kommt, hast du noch genug Zeit, um zu reagieren.

Die Rolle der Studieneignungstests

Wenn du deine Chancen auf eine Zulassung erhöhen möchtest, solltest du dich mit dem Thema „Studieneignungstest“ auseinandersetzen. Z.B. kannst du bis zu zwei Mal am gebührenpflichtigen Test für Medizinische Studiengänge (TMS) teilnehmen. Zwar ist die Teilnahme nicht verpflichtend, aber das Ergebnis spielt bei den meisten Hochschulen eine entscheidende Rolle im Bewerbungsprozess.

Der TMS wird jedes Jahr im Mai und November zeitgleich an rund 50 Testorten in Deutschland durchgeführt. Anmeldeschluss für Erstteilnehmer*innen ist jeweils Ende Januar bzw. Ende Juli. Alt-Abiturient*innen können das TMS-Ergebnis für eine Bewerbung zum Wintersemester bis zum 15. Juli online nachtragen, wenn sie sich bis zum 31. Mai fristgerecht bei hochschulstart.de beworben haben.

Weitere Informationen, auch zu den Bewerbungsfristen, erhältst du bei den beteiligten Hochschulen, unter hochschulstart.de und bei der TMS-Koordinationsstelle unter www.tms-info.org.

Neben dem TMS gibt es an einigen Hochschulen auch lokale Studierfähigkeitstests. Für Pharmazie-Bewerbungen wird seit dem Wintersemester 2020/21 der PhaST als fachspezifischer Eignungstest eingesetzt. Für diese Tests musst du dich direkt bei der jeweiligen Hochschule anmelden. Es lohnt sich also, die Anforderungen der Hochschulen genau zu prüfen.

info

Regeln für internationale Studieninteressierte:

Bewerber*innen, die ihren Schulabschluss in einem EU-Land bzw. in Island, Liechtenstein oder Norwegen erworben haben, sowie Ausländer*innen, die eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, gelten als deutschen Bewerber*innen gleichgestellt. Sie können am regulären Zulassungsverfahren von Hochschulstart teilnehmen.

Das gilt auch für deutsche Staatsangehörige, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben oder mit einer oder einem Deutschen verheiratet sind.

Nicht gleichgestellte internationale Studieninteressierte wenden sich mit Bewerbungen entweder an die „Arbeits- und Servicestelle für ausländische Studienbewerbungen“ (uni-assist) oder können sich in manchen Fällen direkt über hochschulstart.de bewerben. Welche Studiengänge an welchen Hochschulen über uni-assist laufen, kannst du auf deren Homepage (www.uni-assist.de) nachlesen.

Alternative Wege ins Medizinstudium – die Landarzt- und Amtsarztquote

Für den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang Humanmedizin kannst du dich auch über die Quote für sog. Landärzt*innen oder die Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) für künftige Amtsärzt*innen um einen Studienplatz bewerben.

Diese speziellen Vorabquoten laufen außerhalb der üblichen Hauptquoten (s.o.) und sind gesetzlich in den Bundesländern geregelt.

Die Bewerbung erfolgt direkt bei den zuständigen Stellen der Länder, zum Beispiel dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, und wird von diesen bearbeitet. Wichtig: Du musst dich vorher im DoSV-Bewerbungsportal von Hochschulstart registrieren; das weitere Verfahren läuft aber unabhängig von der Konkurrenz im regulären Vergabeverfahren.

Anhand deiner eingereichten Unterlagen und Nachweise entscheiden die zuständigen Stellen, ob und an welcher Hochschule des jeweiligen Bundeslandes du einen Platz erhältst. Dabei kannst du bei der Bewerbung angeben, welche Hochschulen du bevorzugst.

Bewerber*innen, die diesen Weg wählen, verpflichten sich bei erfolgreicher Zulassung, im entsprechenden Bundesland zu studieren und die ersten Berufsjahre als Amtsarzt bzw. Amtsärztin im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten oder sich als Landarzt bzw. Landärztin in unterversorgten, meist ländlichen Regionen des Bundeslandes niederzulassen. Dafür wird ein Vertrag zwischen dem Bundesland und dem*der Bewerber*in geschlossen, der die genauen Bedingungen regelt.

Folgende Bundesländer bieten den Weg ins Medizinstudium mithilfe einer Landarztquote an:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen (in Planung)

Folgende Bundesländer bieten den Weg ins Medizinstudium über eine besondere Vorabquote für den öffentlichen Gesundheitsdienst an:

  • Bayern
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt

Hinweis: Auch für Studiengänge der Zahn- und Tiermedizin wird es in naher Zukunft entsprechende Landarzt-Quoten geben. In Bayern existiert bereits eine Landtierarztquote, die sich an Absolvent*innen einer einschlägigen Berufsausbildung mit Bezug zur Nutztierhaltung richtet.

Stand: 09.07.2025