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Für Studiengänge mit einer Zulassungsbeschränkung müssen Sie sich um einen Studienplatz bewerben, entweder bei der Hochschule direkt oder über www.hochschulstart.de – also über die Internetseite der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH). Das ist abhängig vom jeweiligen Studiengang und den Vorgaben der Hochschule.
Foto: Hans-Martin Issler / Bundesagentur für Arbeit
Wo Sie sich jeweils bewerben müssen, erfahren Sie auf den Webseiten der Hochschulen, bei Hochschulstart und über die Studiengangsuche.
Die Plätze für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie werden deutschlandweit zentral von der SfH vergeben. Das heißt, das Bewerbungsverfahren für diese Fächer wird immer über Hochschulstart durchgeführt – ganz egal, an welcher staatlichen Universität Sie studieren wollen. Für die Bewerbung müssen Sie sich zunächst im Online-Portal registrieren, dann Ihre Angaben in einem speziell für diese Studiengänge geschaffenen Bereich hinterlegen und im Anschluss Ihre Unterlagen postalisch an die SfH senden. Wie genau Sie dabei vorgehen müssen, finden Sie zusammen mit weiteren wichtigen Infos auf www.hochschulstart.de.
Die Vergabe von Studienplatzangeboten durch Hochschulstart erfolgt auf der Basis des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV). Dabei handelt es sich um ein Koordinierungsverfahren, das von der SfH im Auftrag der staatlich anerkannten Hochschulen und der Wissenschaftsministerien der Bundesländer entwickelt und etabliert wurde, um den Bewerbungsprozess für nicht bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge zu koordinieren. Nun ist dieses Verfahren die Grundlage für jede Bewerbung via Hochschulstart.
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Die Hochschulen weisen auf ihren Internetseiten darauf hin, ob und bei welchen örtlich zulassungsbeschränkten oder zulassungsfreien Studiengängen das DoSV genutzt wird. Eine Registrierung auf www.hochschulstart.de ist dann Grundvoraussetzung für entsprechende Bewerbungen.
Falls von den Hochschulen eine direkte Bewerbung abseits des DoSV gewünscht wird, so erfolgt diese online und/oder per Post. Das gilt sogar für manche Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung. Auf den Webseiten der entsprechenden Hochschulen finden Sie alle Details dazu.