Was ist eine Immatrikulation und wer muss sich immatrikulieren?
Mit der Immatrikulation (= Einschreibung) wird eine Person als Student/-in an einer Hochschule aufgenommen. Immatrikulieren kann sich nur, wer nach der Bewerbung eine Zulassung erhalten hat oder einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang studieren möchte und die Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllt.
Die Einschreibung erfolgt direkt an der betreffenden Hochschule – i.d.R. durch persönliches Erscheinen mit allen geforderten Unterlagen. Bringen Sie dazu das Dokument, das ihre Hochschulzugangsberechtigung belegt, die Studienzulassung, eine spezielle Krankenkassenbescheinigung für Hochschulen und Ihren Personalausweis mit. Sie erhalten dann eine Matrikelnummer, unter der Sie anschließend an der Hochschule geführt werden, den Studierendenausweis und Studienbescheinigungen.
Nach erfolgreicher Hochschulabschlussprüfung wird Studierenden i.d.R. ein bestimmter akademischer Grad verliehen.
Die wichtigsten Abschlüsse sind der Bachelor (Regelstudienzeit: 6 bis 8 Semester) und der Master (folgt auf einen Bachelor und dauert in der Regel 2 bis 4 Semester).
Human-, Zahn- und Tiermedizin, Rechtswissenschaften, Pharmazie (und Lebensmittelchemie) werden mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Im Lehramtsbereich gibt es neben dem Staatsexamen in vielen Ländern modularisierte Studiengänge (Bachelor / Master).
Vereinzelt gibt es darüber hinaus weiterhin Diplom- und Magisterstudiengänge (i.d.R. 8 bis 12 Semester Dauer).
Mehrere Fächer werden dann kombiniert, wenn Sie einen Mehrfach-Bachelorstudiengang oder Mehrfach-Masterstudiengang studieren. Sie können in diesen Fällen meist zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer wählen. In einem Lehramtsstudiengang werden i.d.R. zwei (Unterrichts-)Fächer studiert.
Bei einem integrierten Bachelorstudiengang, bei Diplomstudiengängen und bei einem Staatsexamensstudiengang (außer Lehramt) studieren Sie ein bestimmtes, nämlich das namengebende Hauptfach (z.B. Medizin, Rechtswissenschaft oder Pharmazie). Das schließt aber nicht aus, dass ergänzend oder parallel kleinere Wahl- und Nebenfächer zu belegen sind.