Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Mit einem Bundesfreiwilligendienst (BFD) kannst du dich für das Allgemeinwohl engagieren. Du erhältst dabei nicht nur Einblicke in die Berufswelt, sondern lernst dich auch selbst besser kennen.

Bundesagentur für Arbeit / Axel Jusseit
Drei Hände auf einem Handtuch.

Alter: altersunabhängig, jedoch muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein

Dauer: mindestens sechs bis höchstens 18 Monate, in Ausnahmefällen auch 24 Monate

Einsatzmöglichkeiten: gemeinwohlorientierte Einrichtungen, insbesondere Kinder- und Jugendhilfe, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe, Kultur- und Denkmalpflege, Integration, Flüchtlingshilfe, Zivil- und Katastrophenschutz, Sportvereine, Umwelt- und Naturschutz

Leistungen: grundsätzlich keine, Taschengeld und übrige Leistungen (z.B. Geld- oder Sachleistungen für Unterkunft und Verpflegung) werden mit der Einsatzstelle individuell vereinbart; die Höchstgrenze für Taschengeld liegt bei 604 Euro pro Monat (Stand: Mai 2024)

Begleitangebot: pädagogische Begleitung

Sonstiges: Der BFD ist in seinem Umfang mit einer Vollzeitarbeitsstelle vergleichbar. Nur wer über 27 Jahre alt ist kann ggf. in Teilzeit arbeiten.

Alter: altersunabhängig, jedoch muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein

Dauer: mindestens sechs bis höchstens 18 Monate, in Ausnahmefällen auch 24 Monate

Einsatzmöglichkeiten: gemeinwohlorientierte Einrichtungen, insbesondere Kinder- und Jugendhilfe, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe, Kultur- und Denkmalpflege, Integration, Flüchtlingshilfe, Zivil- und Katastrophenschutz, Sportvereine, Umwelt- und Naturschutz

Leistungen: grundsätzlich keine, Taschengeld und übrige Leistungen (z.B. Geld- oder Sachleistungen für Unterkunft und Verpflegung) werden mit der Einsatzstelle individuell vereinbart; die Höchstgrenze für Taschengeld liegt bei 453 Euro pro Monat (Stand: 2024)

Begleitangebot: pädagogische Begleitung

Sonstiges: Der BFD ist in seinem Umfang mit einer Vollzeitarbeitsstelle vergleichbar. Nur wer über 27 Jahre alt ist kann ggf. in Teilzeit arbeiten.

info

Die Freiwilligen im BFD werden gesetzlich sozial- und unfallversichert. Bei Vorliegen der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge.

Die Freiwilligen werden pädagogisch begleitet. Neben einer individuellen Betreuung in den Einsatzstellen sind bei zwölfmonatiger Dauer des Dienstes u.a. 25 Seminartage vorgeschrieben, in denen soziale, kulturelle, interkulturelle und ökologische Kompetenzen vermittelt werden und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl gestärkt wird. Im BFD sind fünf Seminartage zur politischen Bildung vorgeschrieben.

Stand: 09.07.2025