Freiwilliger Wehrdienst (FWD)

Der Freiwillige Wehrdienst bietet die Möglichkeit, freiwillig Erfahrungen als Soldatin oder Soldat bei der Bundeswehr zu sammeln.

Bundesagentur für Arbeit / Christina Feldhoff, Reindel
Teil einer Uniform.

Alter: ab 17 Jahren, nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht

Dauer: bis zu 23 Monate, die ersten sechs Monate dienen als Probezeit

Einsatzmöglichkeiten: verschiedene Abteilungen der Bundeswehr, auch Auslandseinsätze sind möglich

Leistungen: Neben einem Wehrsold gibt es einen Wehrdienstzuschlag und ein Entlassungsgeld. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden übernommen.

Begleitangebot: keins

Sonstiges: deutsche Staatsbürgerschaft ist Voraussetzung

Stand: 09.07.2025