Alter: altersunabhängig, jedoch muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein
Dauer: mindestens sechs bis höchstens 18 Monate, in Ausnahmefällen auch 24 Monate
Einsatzmöglichkeiten: gemeinwohlorientierte Einrichtungen, insbesondere Kinder- und Jugendhilfe, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe, Kultur- und Denkmalpflege, Integration, Flüchtlingshilfe, Zivil- und Katastrophenschutz, Sportvereine, Umwelt- und Naturschutz
Leistungen: grundsätzlich keine, Taschengeld und übrige Leistungen (z.B. Geld- oder Sachleistungen für Unterkunft und Verpflegung) werden mit der Einsatzstelle individuell vereinbart; die Höchstgrenze für Taschengeld liegt bei 644 Euro pro Monat (Stand: Juli 2025)
Begleitangebot: pädagogische Begleitung
Sonstiges: Der BFD ist in seinem Umfang mit einer Vollzeitarbeitsstelle vergleichbar. Der Dienst kann auch in Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) geleistet werden. Ob dies möglich ist, klären die Freiwilligen mit der jeweiligen Einsatzstelle ab.