Alter: altersunabhängig, jedoch muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein
Dauer: mindestens sechs bis höchstens 18 Monate
Einsatzmöglichkeiten: gemeinwohlorientierte Einrichtungen, insbesondere Kinder- und Jugendhilfe, Jugendhilfe, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe, Kultur- und Denkmalpflege, Integration, Flüchtlingshilfe, Zivil- und Katastrophenschutz, Sportvereine, Umwelt- und Naturschutz
Leistungen: grundsätzlich keine, Taschengeld und übrige Leistungen (z.B. Geld- oder Sachleistungen für Unterkunft und Verpflegung) werden mit der Einsatzstelle individuell vereinbart; die Höchstgrenze für Taschengeld liegt bei 402 Euro pro Monat (Stand: 2019)
Begleitangebot: Pädagogische Begleitung
Sonstiges: Der BFD ist in seinem Umfang mit einer Vollzeitarbeitsstelle vergleichbar. Nur wer über 27 Jahre alt ist, kann ggf. in Teilzeit arbeiten.