Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Mit einem Bundesfreiwilligendienst (BFD) kannst du dich für das Allgemeinwohl engagieren. Du erhältst dabei nicht nur Einblicke in die Berufswelt, sondern lernst dich auch selbst besser kennen.

Bundesagentur für Arbeit / Axel Jusseit
Drei Hände auf einem Handtuch.

Alter: altersunabhängig, jedoch muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein

Dauer: mindestens sechs bis höchstens 18 Monate, in Ausnahmefällen auch 24 Monate

Einsatzmöglichkeiten: gemeinwohlorientierte Einrichtungen, insbesondere Kinder- und Jugendhilfe, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe, Kultur- und Denkmalpflege, Integration, Flüchtlingshilfe, Zivil- und Katastrophenschutz, Sportvereine, Umwelt- und Naturschutz

Leistungen: grundsätzlich keine, Taschengeld und übrige Leistungen (z.B. Geld- oder Sachleistungen für Unterkunft und Verpflegung) werden mit der Einsatzstelle individuell vereinbart; die Höchstgrenze für Taschengeld liegt bei 644 Euro pro Monat (Stand: Juli 2025)

Begleitangebot: pädagogische Begleitung

Sonstiges: Der BFD ist in seinem Umfang mit einer Vollzeitarbeitsstelle vergleichbar. Der Dienst kann auch in Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) geleistet werden. Ob dies möglich ist, klären die Freiwilligen mit der jeweiligen Einsatzstelle ab. 

info

Die Freiwilligen im BFD werden gesetzlich sozial- und unfallversichert. Bei Vorliegen der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge.

Die Freiwilligen werden pädagogisch begleitet. Neben einer individuellen Betreuung in den Einsatzstellen sind bei zwölfmonatiger Dauer des Dienstes u.a. 25 Seminartage vorgeschrieben, in denen soziale, kulturelle, interkulturelle und ökologische Kompetenzen vermittelt werden und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl gestärkt wird. Im BFD sind fünf Seminartage zur politischen Bildung vorgeschrieben.

Stand: 15.07.2025