Die Studiengänge dauern jeweils drei Jahre und beinhalten eine Kombination aus Wirtschafts-, Sozial- sowie Rechtswissenschaften. Außerdem vermitteln sie spezielles Wissen aus den Bereichen Arbeitsmarktpolitik und arbeitsmarktbezogene Dienstleistungen. Das Studium gliedert sich in neun Trimester, die jeweils vier Monate dauern. Fünf Trimester verbringen die Studierenden am jeweiligen Campus (Präsenztrimester). Dazwischen absolvieren sie vier Praktikumstrimester in einer Agentur für Arbeit, einem Jobcenter bzw. in einem anderen Betrieb im In- oder Ausland.
Arbeitsmarktmanagement
Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) bietet zwei Bachelorstudiengänge an: „Arbeitsmarktmanagement“ sowie „Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung“. Mit beiden können sich Studierende für arbeitsmarktbezogene Aufgaben qualifizieren.
Das Studienfeld im Überblick
Studienangebot
Die beiden Studiengänge „Arbeitsmarktmanagement“ sowie „Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung“ werden an den Campus in Schwerin und Mannheim angeboten. Es handelt sich um duale Studiengänge.
Inhalte des Studiums
- Im Studiengang „Arbeitsmarktmanagement“ können die Studienschwerpunkte „Arbeitsmarktintegration“, „Leistungsrecht und -beratung“ und „Arbeitsmarkt und Public Management“ gewählt werden.
- Im Studiengang „Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung“ erwerben die Studierenden spezifische Beratungsfachkenntnisse und können zwischen den Schwerpunkten „Berufliche Beratung“, „Fallmanagement“ oder „Teilhabe am Arbeitsleben“ wählen.
Zulassungskriterien & Studienbewerbung
Über den Zugang zum Studium entscheidet ein mehrstufiges Auswahlverfahren: Bewerben muss man sich online über das BA-Bewerbungsportal, direkt bei der jeweiligen örtlichen Agentur für Arbeit. Nach Prüfung der Voraussetzungen werden Bewerber*innen im positiven Fall zu einem Eignungstest eingeladen. Bei erfolgreichem Verlauf folgt die Einladung zu einem Assessment-Center. Anschließend beginnt das formale Zulassungsverfahren an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA).
Vor Beginn des Studiums schließen die Studierenden einen Vertrag über das duale Studium mit einer Agentur für Arbeit ab. Die Einstellung erfolgt jährlich zum 1. September.
Berufsmöglichkeiten nach dem Studium
HdBA-Absolvent*innen werden nach erfolgreichem Studienabschluss in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) übernommen.
Die Absolvent*innen übernehmen direkt nach Studienabschluss in der Regel eine der folgenden Tätigkeiten in einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter:
- In den Agenturen für Arbeit sind HdBA-Absolvent*innen beispielsweise als Vermittlungsfachkräfte tätig und vermitteln Arbeitssuchende in Arbeit oder betreuen Arbeitgeber*innen. Darüber hinaus können sie verschiedene sachbearbeitende Tätigkeiten ausüben oder erbringen Serviceleistungen für die BA, z.B. im Rahmen des internen Personalmanagements.
- In den Jobcentern sind sie z.B. als persönliche Ansprechpartner*innen tätig, arbeiten als Arbeitsvermittler*in, Fallmanager*in, als Fachkraft in der Leistungsgewährung oder im Arbeitgeber-Service.
Darüber hinaus ergeben sich gute Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der BA (Fach- oder Führungskarriere). Auch außerhalb der BA gibt es Beschäftigungsmöglichkeiten, z.B. im Bereich Public Management bei öffentlichen Einrichtungen, bei Trägern der Sozialversicherung oder bei Personaldienstleistern.