Überblick

Lehramts­ausbildung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg erfolgt die Lehrer*innenausbildung für folgende Lehramtstypen: Lehramt Grundschule, Lehramt Sekundarstufe I, Lehramt Gymnasium, Lehramt Sonderpädagogik, Höheres Lehramt an beruflichen Schulen.

Struktur der Lehramtsausbildung

Bevor Studieninteressierte in Baden-Württemberg ein Lehramtsstudium aufnehmen können, müssen sie nachweisen, dass sie am Lehrerorientierungstest (Career Counselling for Teachers), der Fragen zur Eignung und zum Interesse am Lehrer*innenberuf umfasst, teilgenommen haben (Link zum Online-Test: www.cct-germany.de).

Das Lehramtsstudium in Baden-Württemberg erfolgt über ein zweistufiges System. Die Studierenden absolvieren zunächst einen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang, dem ein lehramtsbezogener Masterstudiengang folgt. Ein 18-monatiger Vorbereitungsdienst rundet die Ausbildung ab.

Schulpraktische Erfahrungen sammeln die Lehramtsstudierenden im Bachelor- und Masterstudiengang sowie gegebenenfalls in weiteren Praktika im Masterstudiengang, die auch im Ausland stattfinden können.

Lehramt Grundschule

Studienorte: Pädagogische Hochschulen (PH) Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd, Weingarten.

Ausbildungsdauer: 8 Semester Regelstudienzeit (davon 6 Semester Bachelorstudiengang, 2 Semester Masterstudiengang plus Anrechnung von 60 ECTS aus dem 18-monatigen Vorbereitungsdienst auf den Abschluss Master of Education); das gilt auch für das Europalehramt.

Schulpraktische Studien: begleitetes Orientierungspraktikum (in der Regel 3 Wochen) bis spätestens zum Beginn des 3. Semesters des Bachelorstudiengangs, Integriertes Semesterpraktikum (in der Regel mind. 12 Wochen) nicht vor dem 3. Semester und ggf. weitere Praktika.

Fächer und Kombinationen

Das Studium umfasst die Grundbildung in Deutsch oder Mathematik, zwei Fächer, wobei das erste Fach Deutsch oder Mathematik sein muss, außerdem Studienanteile in Deutsch als Zweitsprache, Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien.

Als zweites Fach kann gewählt werden: Englisch, Evangelische Theologie/Religionspädagogik, Französisch, Islamische Theologie/Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religionspädagogik, Kunst, Musik, naturwissenschaftlich-technischer Sachunterricht (mit Schwerpunkt in Alltagskultur und Gesundheit, Biologie, Chemie, Physik oder Technik), sozialwissenschaftlicher Sachunterricht (mit Schwerpunkt in Geographie, Geschichte, Politikwissenschaft oder Wirtschaftswissenschaft) oder Sport.

Ein zusätzliches Fach kann als Erweiterungsfach in einem ergänzenden Masterstudiengang mit 60 ECTS-Punkten, davon mindestens 50 ECTS-Punkte im Fach, studiert werden. Die Hochschulen ermöglichen durch entsprechende Studienorganisation den Erwerb von Studienleistungen im Erweiterungsfach ab Beginn des Studiums.

Hinweise:

  • Zu den Bildungswissenschaften gehören Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie.
  • Die Fächer Evangelische Theologie/Religionspädagogik oder Katholische Theologie/Religionspädagogik kann im Hinblick auf eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. Für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst im Fach Islamische Religionslehre ist die Zugehörigkeit zum Islam sunnitischer Prägung Voraussetzung.
  • Der Integrierte Studiengang für das Lehramt Grundschule wird an der PH Freiburg und im Bachelorstudiengang an der Université de Haute-Alsace in Mulhouse sowie im Masterstudiengang am Institut National Supérieur du Professorat et de l'Education (INSPÉ) in Straßburg auf der Basis des deutsch-französischen Kooperationsvertrags in der jeweils geltenden Fassung studiert. Ziel ist das Erlangen der Lehrbefähigung für das Lehramt Grundschule im Elsass und in Baden-Württemberg.
  • Das Lehramt Grundschule mit der Profilierung Europalehramt (PH Freiburg, PH Karlsruhe) verbindet das Studium für das Lehramt Grundschule mit bilingualem Lehren und Lernen sowie mit kultureller Diversität und schließt ein verbindliches Auslandssemester ein. Verpflichtend zu wählen sind die „Grundbildung Deutsch” und „Deutsch als Zweitsprache” oder die „Grundbildung Mathematik” sowie als erstes Fach das Fach Englisch oder Französisch und als zweites Fach ein bilinguales Sachfach.

Lehramt Sekundarstufe I

Studienorte: Pädagogische Hochschulen (PH) Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd, Weingarten.

Ausbildungsdauer: 10 Semester Regelstudienzeit (davon 6 Semester Bachelorstudiengang, 4 Semester Masterstudiengang); nach dem Masterabschluss 18 Monate Vorbereitungsdienst. Das gilt auch für das Europalehramt.

Schulpraktische Studien: In der Regel 3-wöchiges begleitetes Orientierungspraktikum bis spätestens zum Beginn des 4. Semesters des Bachelorstudiengangs, Integriertes Semesterpraktikum (in der Regel mind. 12 Wochen zu Beginn des Masterstudiengangs) und ggf. weitere Praktika.

Fächer und Fächerkombinationen

Das Studium umfasst zwei Fächer, Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien. Fächer (Fachwissenschaft und Fachdidaktiken) sind:

Alltagskultur und Gesundheit, Biologie, Chemie, Deutsch mit Studienanteilen Deutsch als Zweitsprache, Englisch, Ethik, Evangelische Theologie/Religionspädagogik, Französisch, Geographie, Geschichte, Informatik, Islamische Theologie/Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religionspädagogik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politikwissenschaft, Sport, Technik sowie Wirtschaftswissenschaft.

Ein zusätzliches Fach kann als Erweiterungsfach in einem ergänzenden Masterstudiengang mit 90 ECTS-Punkten studiert werden. Die Hochschulen ermöglichen durch entsprechende Studienorganisation den Erwerb von Studienleistungen im Erweiterungsfach ab Beginn des Studiums.

Hinweise:

  • Zu den Bildungswissenschaften gehören Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie.
  • Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ist die Kombination von Katholischer Theologie/Religionspädagogik oder Evangelischer Theologie/Religionspädagogik oder Islamischer Theologie/Religionspädagogik oder Ethik untereinander ausgeschlossen.
  • Die Fächer Evangelische Theologie/Religionspädagogik oder Katholische Theologie/Religionspädagogik kann im Hinblick auf eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. Für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst im Fach Islamische Religionslehre ist die Zugehörigkeit zum Islam sunnitischer Prägung Voraussetzung.
  • Das Lehramt Sekundarstufe I mit der Profilierung Europalehramt (PH Freiburg, PH Karlsruhe, PH Ludwigsburg) verbindet das Studium für das Lehramt Sekundarstufe I mit bilingualem Lehren und Lernen sowie mit kultureller Diversität auf der Grundlage der Zielsprache Englisch oder Französisch und schließt ein verbindliches Auslandssemester ein. Zu wählen sind als Fach Englisch oder Französisch und als zweites Fach ein bilinguales Sachfach
  • Der Integrierte Masterstudiengang für das Lehramt Sekundarstufe I wird an der PH Freiburg und am Institut National Supérieur du Professorat et de l'Education (INSPÉ) in Straßburg studiert. Ziel ist das Erlangen der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I in Frankreich und in Baden-Württemberg.

Lehramt Gymnasium

Studienorte: alle staatlichen Universitäten in Baden-Württemberg, dazu die Kunst- und Musikhochschulen und die Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg.

Ausbildungsdauer: 10 Semester Regelstudienzeit (davon 6 Semester Bachelorstudiengang, 4 Semester Masterstudiengang), in Fächerverbindungen mit Musik oder Kunst 12 Semester Regelstudienzeit (davon 8 Semester Bachelorstudiengang, 4 Semester Masterstudiengang); nach dem Masterabschluss 18 Monate Vorbereitungsdienst.

Schulpraktische Studien: In der Regel 3-wöchiges begleitetes Orientierungspraktikum im Bachelorstudiengang, in der Regel 12-wöchiges Schulpraxissemester in einem Wintersemester des Masterstudiengangs.
Eine vergleichbare sonstige Schulpraxis als Fremdsprachenassistent*in in einer deutschen Schule im Ausland oder in einem Vorbereitungsdienst aus einem anderen Lehramt kann von der Hochschule auf entsprechenden Antrag als Ersatz für maximal acht Wochen des Schulpraxissemesters anerkannt werden. Die letzten vier Wochen des Schulpraxissemesters müssen an einem baden-württembergischen Gymnasium absolviert werden.

Fächer und Kombinationen

Das Studium umfasst zwei Fächer (Fachwissenschaft und Fachdidaktik), außerdem Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien. Folgende Fächer können gewählt werden: Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Chinesisch, Deutsch mit Studienanteilen Deutsch als Zweitsprache, Englisch, Evangelische Theologie, Französisch, Geographie, Geschichte, Griechisch, Informatik, Italienisch, Islamische Religionslehre, Jüdische Religionslehre, Katholische Theologie, Latein, Mathematik, Musik, Naturwissenschaft und Technik (NwT), Philosophie/Ethik, Physik, Politikwissenschaft, Russisch, Spanisch, Sport und Wirtschaftswissenschaft.

Ein zusätzliches Fach kann als Erweiterungsfach in einem ergänzenden Masterstudiengang mit 90 ECTS-Punkten oder mit 120 ECTS-Punkten studiert werden. Die Hochschulen ermöglichen durch entsprechende Studienorganisation den Erwerb von Studienleistungen im Erweiterungsfach ab Beginn des Studiums.

Hinweise:

  • Zu den Bildungswissenschaften gehören Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie.
  • Die Fächer Bildende Kunst und Musik können mit allen genannten Fächern verbunden werden, nicht jedoch untereinander.
  • In Kombination mit dem Fach Bildende Kunst oder Musik kann als zweites Fach eine Fachwissenschaft gewählt werden. In Kombination mit dem Fach Musik kann das Verbreiterungsfach Musik/Jazz und Popularmusik gewählt werden. In Kombination mit dem Fach Bildende Kunst kann das Verbreiterungsfach Kunst/Intermediales Gestalten studiert werden.
  • Die Zulassung zum Musikstudium (Bachelor of Music) oder zum Kunststudium (Bachelor of Fine Arts) für das Lehramt Gymnasium erfolgt durch eine künstlerische Eignungsprüfung vor Beginn des Studiums. Bei Bestehen des Bachelorabschlusses in Musik oder Bildender Kunst mit Lehramtsanteilen und einem Weiterstudium des Masterstudiengangs mit Abschluss Master of Education in Musik oder Bildender Kunst erfolgt keine neuerliche Eignungsprüfung. Der bestandene Bachelorabschluss in Musik oder Bildender Kunst ersetzt diese. Zum Eintritt in einen Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Education in den Fächern Bildende Kunst oder Musik erfolgen künstlerische Eignungsprüfungen, wenn ein Neueintritt in die Hochschule oder in den Studiengang erfolgt.
  • Das Fach Naturwissenschaft und Technik (NwT) kann nur in Verbindung mit einem der Fächer Biologie, Chemie, Physik oder Geographie mit Schwerpunkt Physische Geographie studiert werden.
  • Die Fächer Evangelische Theologie oder Katholische Theologie kann im Hinblick auf eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. Für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst im Fach Islamische Religionslehre ist die Zugehörigkeit zum Islam sunnitischer Prägung Voraussetzung.
  • Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg ist die Kombination von Katholischer Theologie oder Evangelischer Theologie oder Jüdischer Theologie oder Islamischer Religionslehre oder Philosophie/Ethik untereinander ausgeschlossen.

Lehramt Sonderpädagogik

Studienorte: Pädagogische Hochschulen (PH) Heidelberg, Freiburg und Ludwigsburg.

Ausbildungsdauer: 10 Semester Regelstudienzeit (davon 6 Semester Bachelorstudiengang, 4 Semester Masterstudiengang), anschließend 18 Monate Vorbereitungsdienst.

Schulpraktische Studien: Begleitetes Orientierungspraktikum (in der Regel 3 Wochen) bis spätestens zum Beginn des 3. Semesters des Bachelorstudiengangs, Integriertes Semesterpraktikum (in der Regel mind. 12 Wochen) nicht vor dem 3. Semester, Blockpraktikum (in der Regel 4 Wochen) oder Schulpraxisveranstaltungen mit Praxisanteilen in der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung im Masterstudiengang, ggf. zusätzlich weitere Praktika.
Interessierte Studienbewerber*innen sollten sich vor Stellung eines Zulassungsantrages im Einzelfall bei der in Frage kommenden PH beraten lassen.

1. Studiengang für das Lehramt Sonderpädagogik (grundständig)

Das Studium umfasst Grundbildung Deutsch oder Grundbildung Mathematik aus dem Studiengang Lehramt Grundschule, ein Fach aus dem Studiengang Lehramt Sekundarstufe I, Studienanteile Deutsch als Zweitsprache, Bildungswissenschaften, sonderpädagogische Grundlagen, sonderpädagogische Handlungsfelder, zwei sonderpädagogische Fachrichtungen und schulpraktische Studien.

Sonderpädagogische Fachrichtungen sind: Lernen, Sprache, Emotionale  und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Lernen bei Blindheit und Sehbehinderung sowie Hören.

Sonderpädagogische Handlungsfelder sind: Sonderpädagogischer Dienst/Kooperation/inklusive Bildungsangebote; Frühförderung sowie frühkindliche Bildung und Erziehung von Kindern mit Behinderungen; Ausbildung, Erwerbsarbeit und Leben; Religiöse Bildung in der Sonderpädagogik; Kulturarbeit, Gestalten und Lernen; Pädagogik bei Krankheit; Leiblichkeit, Bewegung und Körperkultur; Sprache und Kommunikation.

Hinweis:

  • Die Fächer Evangelische Theologie/Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religionspädagogik oder Islamische Theologie/Religionspädagogik kann im Hinblick auf eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. Für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst im Fach Islamische Religionslehre ist die Zugehörigkeit zum Islam sunnitischer Prägung Voraussetzung.

2. Aufbaustudium für das Lehramt Sonderpädagogik

Wer erfolgreich einen auf ein Lehramt bezogenen Masterstudiengang (Master of Education; mindestens 240 ECTS-Punkte) oder die Erste bzw. die Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt absolviert hat, kann den Abschluss Master of Education Sonderpädagogik auch über ein viersemestriges Aufbaustudium erwerben. Wer vor dem Aufbaustudium die Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden hat, erwirbt mit dem Abschluss Master of Education Sonderpädagogik zugleich die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Schuldienstes für das Lehramt Sonderpädagogik. Wer eine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden oder einen auf ein Lehramt bezogenen Masterabschluss vorweisen kann, erwirbt die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Schuldienstes für das Lehramt Sonderpädagogik mit der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung.

Das Aufbaustudium umfasst sonderpädagogische Grundlagen, ein sonderpädagogisches Handlungsfeld sowie die erste und zweite sonderpädagogische Fachrichtung. Die schulpraktischen Studien haben in der Regel einen Umfang von acht Wochen. Die erste und die zweite sonderpädagogische Fachrichtung müssen hierbei gleichermaßen Berücksichtigung finden.

Die schulpraktischen Studien können auf zwei Praktika verteilt werden, um schulpraktische Studien sowohl in der ersten als auch in der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung zu ermöglichen.

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen

Studienorte: HS Aalen/PH Schwäbisch Gmünd, HS Esslingen/PH Ludwigsburg, U Heidelberg, U Hohenheim, HS Karlsruhe/PH Karlsruhe, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), U Konstanz, U Mannheim, HS Mannheim/PH Heidelberg, HS Offenburg/PH Freiburg, HS Ravensburg-Weingarten/PH Weingarten, U Stuttgart, U Tübingen.

Ausbildungsdauer: 10 Semester Regelstudienzeit; nach dem Studienabschluss 18 Monate Vorbereitungsdienst (Referendariat).

Praktika: Innerhalb der Regelstudienzeit werden schulpraktische Studien im Bachelor- und im Masterstudiengang absolviert. Je nach Studiengang ist ein Betriebspraktikum erforderlich.

Fächer und Kombinationen: Bei den beruflichen Schulen werden drei verschiedene Bereiche unterschieden: gewerbliche Schulen, kaufmännische Schulen sowie hauswirtschaftliche, pflegerische, sozialpädagogische und landwirtschaftliche Schulen.

Gewerbliche Schulen

  • Das Studium Technikpädagogik an der Universität Stuttgart besteht aus einem Hauptfach (Maschinenbau, Elektrotechnik, Bautechnik oder Informatik), der Erziehungswissenschaft und einem Wahlpflichtfach (Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Politik, Sport, evangelische Theologie, katholische Theologie, Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Physik, Informatik oder einer Vertiefung des Hauptfaches).
  • Am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) besteht das Studium Ingenieurpädagogik aus einem ersten Studienfachgebiet (Metalltechnik, Elektrotechnik oder Bautechnik) und einem zweiten Studienfachgebiet (beim Hauptfach Metalltechnik eine Vertiefungsrichtung, bei allen anderen Fächern Mathematik, Physik, Sport, Wirtschaftskunde oder Gemeinschafts- und Sozialkunde).

Kooperative Studiengänge an Pädagogischen Hochschulen in Kooperation mit Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Die Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfüllen neben den oben genannten Studiengängen auch die folgenden  kooperativen Bachelor-/Masterstudiengänge im gewerblich-technischen Bereich:

  • HS Aalen/PH Schwäbisch Gmünd
  • HS Karlsruhe/PH Karlsruhe
  • HS Ravensburg-Weingarten/PH Weingarten
  • HS Mannheim/PH Heidelberg
  • HS Offenburg/PH Freiburg
  • HS Esslingen/PH Ludwigsburg

Kaufmännische Schulen

An den Universitäten Mannheim, Hohenheim und Konstanz werden die Studiengänge Wirtschaftspädagogik bzw. wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge mit pädagogischem Profil angeboten.

Sozialpädagogische, pflegerische und sozialpädagogische Schulen

  • Universität Heidelberg: Gerontologie, Gesundheit und Care (B.A./M.Ed.)
  • Universität Tübingen: Berufliches Lehramt Sozialpädagogik/Pädagogik (B.Ed./M.Ed.) 
  • Pädagogische Hochschule Freiburg: Berufliche Bildung - Pflege/Wirtschafts- und Sozialmanagement an (M.Ed.)
  • Pädagogische Hochschule Freiburg: Berufliche Bildung - Sozialpädagogik/Pädagogik und Psychologie an sozialpädagogischen Schulen (M.Ed.)

Hauswirtschaftliche und landwirtschaftliche Schulen

Für hauswirtschaftliche und landwirtschaftliche Schulen gibt es keine spezifischen Lehramtsstudiengänge. Bei Bedarf können Absolvent*innen folgender Studiengänge zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden:

Hauswirtschaftliche Schulen: Ernährungswissenschaft oder Biotechnologie;

Landwirtschaftliche Schulen: Agrarwissenschaften (mit Vertiefungsrichtung Tier- oder Pflanzenwissenschaften), Forstwissenschaft oder Gartenbauwissenschaft.

Hinweise:

  • Der Masterabschluss im Lehramt Gymnasium (Master of Education) in allgemeinbildenden Fächern berechtigt zum Vorbereitungsdienst an den beruflichen Schulen, wenn ein einschlägiges Betriebspraktikum von drei Monaten Dauer nachgewiesen wird.
  • Das im Studium absolvierte Schulpraxissemester wird in den LA-Studiengängen mit beruflichen Fächern auf das Betriebspraktikum von mindestens einem Jahr angerechnet; eine einschlägige Ausbildung ersetzt die Betriebspraxis, nicht aber das Schulpraxissemester.

Lehramtsausbildung ohne Studium

In Baden-Württemberg sind spezielle Ausbildungswege zum Lehrer*innenberuf an öffentlichen Schulen auch ohne Hochschulstudium möglich. Voraussetzung für diese Ausbildungsgänge sind in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung. An allgemeinbildenden Schulen können Fachlehrkräfte in musischen oder technischen Fächern eingesetzt werden. Der Ausbildungsschwerpunkt liegt dabei auf einer späteren Tätigkeit an einer Schule der Sekundarstufe I. An beruflichen Schulen arbeiten Technische Lehrer*innen an gewerblichen, landwirtschaftlichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Schulen entsprechend der jeweiligen Fachrichtung z.B. als Werkstattleiter*innen an gewerblichen Schulen oder als Lehrer*in für Textverarbeitung und Bürokommunikation.

Fachlehrkräfte Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Fachlehrkräfte Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sowie Technische Lehrkräfte Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie an Schulen im Rahmen inklusiver Beschulung eingesetzt.

Hinweise zum Lehrerorientierungstest

Unter www.cct-germany.de können Sie einen Selbst-Test (CCT - Career Counselling for Teachers) absolvieren, um zu überprüfen, ob das Studium und der Beruf Lehrer*in zu Ihnen passt. Am Ende des Tests erhalten Sie ein Zertifikat. Die Teilnahme am Test muss bei der Immatrikulation nachgewiesen werden.

Hinweise für Lehramtsstudieninteressierte mit Behinderungen

Die Hochschulen haben die Aufgabe die gleichberechtigte Teilhabe an Studium, Forschung und Lehre für alle Mitglieder unabhängig einer Behinderung zu ermöglichen (LGH § 2 (4)). Wir möchten hiermit Lehramtsstudieninteressierten Mut machen, ein Lehramtsstudium aufzunehmen.

Allgemeine Fragen zum Studium mit Behinderungen finden Sie im Handbuch „Studium und Behinderung“ des Deutschen Studierendenwerks.

Kann ich mit einer Behinderungen verbeamtet werden? Das ist die Frage, die sich Studieninteressierte mit Behinderung vor der Aufnahme eines Studiums stellen. Eine Antwort darauf finden Sie in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums: Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbergruppen als Lehrkraft an Schulen.

Weitere Informationen

Informationen zum Lehramtsstudium in Baden-Württemberg

www.lieber-lehramt.de und auf Instagram und YouTube: @lieber_lehramt

Orientierungstest für Lehramtsstudierende

Informationen zum Berufsziel Lehrer*in­

vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg:
lehrer-online-bw.de