Hinweise und Besonderheiten

Die Vorteile eines dualen Studiums liegen auf der Hand: Zeitersparnis, gute Studienbedingungen sowie gute Job- und Karrierechancen.

Foto: Martin Rehm / Bundesagentur für Arbeit
Werkzeug und Kugelschreiber liegen auf einem Ordner mit Lernmaterial.

Viele entscheiden sich aus folgenden Gründen für ein duales Studium:

  • Zeitersparnis: Da es keine Semesterferien gibt, kann sich die Studiendauer verkürzen. Im Fall von ausbildungsintegrierten Studiengängen erwirbst du innerhalb von drei bis fünf Jahren zwei Abschlüsse: den Berufs- und den Hochschulabschluss.
  • Gute Studienbedingungen: Die dualen Studiengänge sind meist zeitlich und inhaltlich kompakt organisiert und bieten eine Betreuung in kleinen Studiengruppen
  • Gute Job- und Karrierechancen: Dual Studierende haben in den Praxisphasen i.d.R. bereits wichtige Unternehmenskontakte geknüpft, können meist ohne zusätzliche Einarbeitungszeit einsteigen und werden daher nach dem Abschluss häufig vom kooperierenden Betrieb übernommen.

Jedoch kann ein duales Studium durchaus herausfordernd sein.

Gefragt sind v.a. Mobilität und Flexibilität: Deine Hochschule und dein Ausbildungsbetrieb befinden sich möglicherweise nicht in direkter räumlicher Nähe. Unter Umständen musst du dich im Tagesrhythmus auf die jeweils andere Umgebung einstellen. Wenn andere Studierende Semesterferien haben, arbeitest du im Betrieb oder musst in der Berufsschule bzw. Berufsakademie die Schulbank drücken.    

Finanzielle Vergütung

Wer sich für ein ausbildungsintegriertes Studium entscheidet, erhält für die betriebliche Ausbildung eine Vergütung. Ähnliche Regelungen sind mittlerweile auch in praxisintegrierenden Studiengängen verbreitet. Doch so vielfältig wie die Studienangebote und -formen sind auch die Regelungen zur finanziellen Vergütung und die anfallenden Kosten, über die du dich daher im Einzelfall genau beim Anbieter informieren solltest.

Sozialversicherungspflicht

Dual Studierende haben, egal ob sie einen ausbildungsintegrierten oder einen praxisintegrierenden Studiengang absolvieren, in der Sozialversicherung denselben Status wie Auszubildende. Sie sind daher sowohl in den theoretischen Ausbildungs- als auch in den Praxisphasen in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig

Video: Duales Studium

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Stand: 09.07.2025