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Ob berufsintegrierendes oder berufsbegleitendes Studium: Parallel zu einer Berufstätigkeit erfolgt dieses in Teilzeitform.
Dementsprechend enthält die aktuelle Hochschulgesetzgebung der Länder zunehmend Bestimmungen, auch grundständige Studiengänge so anzulegen, dass sie neben einer teilweisen Berufstätigkeit oder neben Betreuungsaufgaben (z.B. Betreuung von Kindern, Kranken) absolviert werden können.
Es gibt zwei Formen des Teilzeitstudiums, die eine zeitliche Kombination von Beruf und akademischer Ausbildung ermöglichen: berufsintegrierende und berufsbegleitende Studiengänge.
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Berufsintegrierendes Studium
Bundesagentur für Arbeit
Bei einem berufsintegrierenden Studium (teilweise auch als „duales Studium“ bezeichnet) wird i.d.R. das Studium mit einer beruflichen Teilzeit-Tätigkeit kombiniert, die tageweise oder in längeren Blöcken ausgeübt wird. Die andere Variante ist die Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung, sodass Studium und Berufstätigkeit einander abwechseln. Die betriebliche Freistellung der Studierenden für studienrelevante Tätigkeiten wird in Kooperationsverträgen zwischen Studierenden und Unternehmen und teilweise auch mit der Hochschule vereinbart. Die Regelungen reichen von einer zeitweisen Freistellung unter Gehaltsfortzahlung über Nacharbeit im Rahmen der Gleitzeitregelung bis zu entsprechenden Arbeitszeit- und Gehaltskürzungen.
Je nach Studien- und Tätigkeitsanteilen variiert die Studiendauer i.d.R. zwischen acht und elf Semestern bis zum Bachelorabschluss. Insbesondere in den Bereichen Betriebswirtschaft, Ingenieurwesen sowie Pflege/Gesundheit und Soziale Arbeit werden berufsintegrierende Studiengänge überwiegend von Fachhochschulen angeboten. Es sind vollwertige Studiengänge, sie unterscheiden sich vom herkömmlichen Studium nur durch die Studienorganisation. Die Abschlüsse entsprechen denen in Vollzeitstudiengängen und sind auch gleichwertig.
(Berufsbegleitendes) Teilzeitstudium
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Eine weitere Möglichkeit, Berufstätigkeit und Studium zu kombinieren, bietet ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium. Es wird neben der Ausübung einer Berufstätigkeit absolviert. Typisch für berufsbegleitende bzw. Teilzeit-Studiengänge sind ein hoher Anteil an E-Learning sowie ausgewählte Präsenzveranstaltungen vorwiegend an Abenden, Wochenenden oder in längeren Blöcken. Leistungen aus der Berufsausbildung und -praxis können ggf. auf das Studium angerechnet werden. Ein Teilzeitstudium ermöglicht es aber auch, Eltern- bzw. Familienaufgaben oder der Betreuung von Angehörigen während eines Studiums nachzukommen.
Hinweis
Die Studienberatungsstellen der Hochschulen geben Ihnen gerne Auskunft darüber, welche ihrer Studienangebote als berufsintegrierendes oder berufsbegleitendes Studium durchgeführt werden können.
Beachten Sie, dass bei einem Teilzeitstudium keine Förderung durch BAföG möglich ist.