Die Hochschulgesetzgebung einzelner Länder beinhaltet mittlerweile Bestimmungen, auch grundständige Studiengänge so anzulegen, dass sie neben einer teilweisen Berufstätigkeit oder neben Betreuungsaufgaben (z.B. Betreuung von Kindern, Kranken) absolviert werden können. Darüber hinaus gibt es zwei Formen des Teilzeitstudiums, die eine zeitliche Kombination von Beruf und akademischer Ausbildung ermöglichen: berufsintegrierende und berufsbegleitende Studiengänge.
Teilzeitstudium
Während Teilzeitstudiengänge früher vor allem für Berufstätige angeboten wurden, entweder berufsintegrierend oder berufsbegleitend, gibt es zunehmend auch die Möglichkeit, ein grundständiges Studium in Teilzeit zu absolvieren, um anderen privaten Verpflichtungen nachzukommen.
Berufsintegrierendes Studium
Bei einem berufsintegrierenden Studium (teilweise auch als „duales Studium“ bezeichnet) wird i.d.R. die berufliche Tätigkeit mit einem fachnahen Teilzeitstudium kombiniert, das tageweise oder in längeren Blöcken belegt wird. Die berufliche Tätigkeit mit all ihren Aufgaben und Anforderungen ist dabei ein fester Bestandteil des Studiums. Meist handelt es sich dabei um eine Weiterqualifizierung, etwa ein Masterstudium, für das die Arbeitszeit in Absprache mit dem Arbeitgeber reduziert wird. Für dieses Modell brauchen Sie die Unterstützung Ihres Arbeitgebers. Die betriebliche Freistellung der Studierenden für das Studium wird in Kooperationsverträgen zwischen Studierenden und Unternehmen und teilweise auch mit der Hochschule vereinbart.
Je nach Studien- und Tätigkeitsanteilen variiert die Studiendauer i.d.R. zwischen acht und elf Semestern bis zum Bachelorabschluss. Insbesondere in den Bereichen Betriebswirtschaft, Ingenieurwesen sowie Pflege/Gesundheit und Soziale Arbeit werden berufsintegrierende Studiengänge überwiegend von Fachhochschulen bzw. dualen Hochschulen angeboten. Es sind vollwertige Studiengänge, sie unterscheiden sich vom herkömmlichen Studium nur durch die Studienorganisation. Die Abschlüsse entsprechen denen in Vollzeitstudiengängen und sind auch gleichwertig.
(Berufsbegleitendes) Teilzeitstudium
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Eine weitere Möglichkeit, Berufstätigkeit und Studium zu kombinieren, bietet ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium. Es wird neben der Ausübung einer Berufstätigkeit absolviert und muss nicht fachlich mit dem ausgeübten Beruf zusammenhängen. Beruf und Studium unter einen Hut zu bekommen, obliegt in diesem Fall komplett dem Studierenden. Typisch für berufsbegleitende bzw. Teilzeit-Studiengänge sind ein hoher Anteil an E-Learning sowie ausgewählte Präsenzveranstaltungen vorwiegend an Abenden, Wochenenden oder in längeren Blöcken. Leistungen aus der Berufsausbildung und -praxis können ggf. auf das Studium angerechnet werden. Diese Form des Teilzeitstudiums bietet sich auch an, um Erziehung und Pflege von Angehörigen mit einem Studium zu vereinbaren.
Die Studienberatungsstellen der Hochschulen geben Ihnen gerne Auskunft darüber, welche ihrer Studienangebote als berufsintegrierendes oder berufsbegleitendes Studium durchgeführt werden können.
Beachten Sie, dass bei einem Teilzeitstudium keine Förderung durch BAföG möglich ist.