Auf die gesetzlichen Förderungsmaßnahmen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hast du auch während eines Auslandsstudiums einen Rechtsanspruch – vorausgesetzt du erfüllst die Förderungsbedingungen. Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass du gefördert wirst, obwohl du im Inland aufgrund der Höhe des Einkommens deiner Eltern keine Förderung bekommst.
Du kannst Ausbildungsförderung für ein vollständig absolviertes Studium innerhalb der EU oder der Schweiz erhalten – vom ersten Semester bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses. Im Anschluss an einen Auslandsaufenthalt kannst du die Ausbildung auch in Deutschland fortführen und beenden. Die Förderungshöchstdauer entspricht jeweils der Regelstudienzeit, die in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt ist.
Für ein nicht im Rahmen einer Hochschulkooperation durchgeführtes Studium in Nicht-EU-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) beträgt die Förderungsdauer i.d.R. ein Jahr. Sie kann jedoch um weitere eineinhalb Jahre verlängert werden, wenn das Studium im Ausland für deine Ausbildung von besonderer Bedeutung ist. Wer einen Austausch an einer Partnerhochschule macht, kann während der gesamten Zeit BAföG beziehen.
Finanzielle Unterstützung im Ausland gibt es grundsätzlich auch für Studierende während ihres Pflichtpraktikums. Hierfür muss das Praktikum, wenn es außerhalb der EU absolviert wird, mindestens zwölf Wochen dauern. Daneben gibt es weitere Sonderbestimmungen, über die die Akademischen Auslandsämter Auskunft geben.
Studierende im Ausland bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Auslandszuschläge zu ihrem BAföG-Satz:
- für nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr
- für Reisekosten innerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 250 Euro, außerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 500 Euro
- für eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung
- für höhere Lebenshaltungskosten außerhalb der EU und der Schweiz, abhängig vom jeweiligenLand.
Den Antrag solltest du mindestens sechs Monate vor der Ausreise beim zuständigen Auslandsamt stellen. Unter www.bafög.de findest du die Kontaktdaten der Auslandsämter.