Örtliche Zulassungsbeschränkungen

Besteht für das Studienfach deiner Wahl eine (örtliche) Zulassungsbeschränkung, musst du dich fristgerecht bei der entsprechenden Hochschule oder über das DoSV-Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) bewerben.

Foto: Sonja Trabandt
Studierende in einem Vorlesungssaal der HU Berlin.

Die Bewerbungsfristen enden häufig am 15. Juli (für einen Studienstart im Wintersemester) und am 15. Januar (für das Sommersemester). Beachte jedoch, dass einzelne Hochschulen abweichende Fristen haben können.

Viele Hochschulen bieten die Möglichkeit zur Onlinebewerbung über eigene Bewerbungsportale an. Sollte dies nicht möglich sein, stehen die Bewerbungsunterlagen meist auf den Internetseiten der Hochschulen zum Download bereit.

Nach welchen Kriterien wird verteilt?

Die Auswahlverfahren variieren je nach Bundesland und Hochschule. In der Regel wird ein Teil der Studienplätze, etwa 20 %, für bestimmte Bewerbergruppen (z.B. Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen) reserviert. 10 bis 25% der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben, und die verbleibenden Plätze werden im Auswahlverfahren der Hochschule verteilt.

Neben der Abiturnote gewinnen individuelle fachspezifische Eignungen zunehmend an Bedeutung. Dies kann durch Auswahlgespräche, fachspezifische Studieneignungstests oder die Berücksichtigung relevanter Zeugnisnoten geschehen. Manche Hochschulen setzen außerdem die Teilnahme an einem Selbsttest zur Studienorientierung voraus (mehr dazu im Abschnitt „Entscheidungshilfen“).

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Die Einzelheiten zum Verfahren und die Termine erfragst du am besten direkt bei der jeweiligen Hochschule. Ggf. ist auch eine vorherige Registrierung bei hochschulstart.de erforderlich.

Stand: 09.07.2025