Örtliche Zulassungsbeschränkungen

Besteht für das Studienfach deiner Wahl eine (örtliche) Zulassungsbeschränkung, musst du dich fristgerecht entweder direkt bei der Hochschule oder über das DoSV-Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) bewerben.

Foto: Sonja Trabandt
Studierende in einem Vorlesungssaal der HU Berlin.

Die Bewerbungsfristen enden i.d.R. am 15. Juli für einen Studienstart im Wintersemester und am 15. Januar für das Sommersemester. Beachte jedoch, dass einzelne Hochschulen abweichende Fristen haben können.

Viele Hochschulen bieten die Möglichkeit zur Onlinebewerbung über eigene Bewerbungsportale an. Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du die Bewerbungsunterlagen meist auf den Webseiten der Hochschulen herunterladen.

Nach welchen Kriterien wird der Studienplatz vergeben?

Die Auswahlverfahren variieren je nach Bundesland und Hochschule. In der Regel wird ein Teil der Studienplätze, etwa 20 %, für bestimmte Bewerbergruppen (z.B. Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen) reserviert. 10 bis 25 % der Plätze werden nach Wartezeit vergeben, und die verbleibenden Plätze werden im Auswahlverfahren der Hochschule verteilt.

Neben der Abiturnote gewinnen individuelle fachspezifische Eignungen zunehmend an Bedeutung. Diese können durch Auswahlgespräche, fachspezifische Studieneignungstests oder die Berücksichtigung relevanter Zeugnisnoten nachgewiesen werden. Manche Hochschulen setzen außerdem die Teilnahme an einem Selbsttest zur Studienorientierung voraus (mehr dazu im Abschnitt „Entscheidungshilfen“).

info

Die Einzelheiten zum Verfahren und die Fristen erfragst du am besten direkt bei der jeweiligen Hochschule. Ggf. ist auch eine vorherige Registrierung bei hochschulstart.de erforderlich (siehe die Hinweise zum Dialogorientierten Serviceverfahren).

Stand: 20.04.2026