Überblick

Öffentliche Verwaltung

Die Behörden des Bundes und der Länder sowie die Stadt- und Gemeindeverwaltungen bieten Schulabgänger*innen mit Abitur oder Fachhochschulreife (bzw. einem als gleichwertig anerkannten Bildungsstand) eine Ausbildung in einer Vielzahl von zukunftsorientierten Berufen im Beamten­verhältnis. Für den gehobenen nichttechnischen Dienst ausgebildet wird üblicherweise über ein duales Studium an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung des Bundes oder der Länder.

Eine junge Frau bearbeitet am Computer die Eingangspost
Foto: Bundesagentur für Arbeit

Das Spektrum reicht von der klassischen Verwaltungs­tätigkeit in der allgemeinen und inneren Verwaltung über den Polizeivollzugsdienst und den Zolldienst bis hin zum naturwissenschaftlich geprägten Wetterdienst. Siehe bitte im Detail unten!

Der Vorbereitungsdienst erfolgt im Wechsel von theoretischen Studienphasen an der Hochschule mit längeren berufspraktischen Abschnitten in den jeweiligen Behörden und Einsatzstellen.

Neben den spezifischen fachwissenschaftlichen Inhalten werden Kenntnisse im Staats- und Verfassungsrecht, dem Recht des öffentlichen Dienstes, der Verwaltungslehre sowie volks- und betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt. Es gibt keine Semesterferien, da während der vorlesungsfreien Zeiten die berufspraktische Ausbildung in den Ausbildungsbehörden oder in Lehrgängen stattfindet.

Das Studium endet mit einem Bachelor- oder Diplomabschluss (Diplom-Verwaltungswirt*in).

Besondere Hinweise zur Beachtung:

  • Je nach Laufbahn sind ggf. besondere Ausbildungsvoraussetzungen zu erfüllen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse, körperliche Eignung).
  • Bewerber*innen mit Fachhochschulreife oder einer anderen zu einem Hochschulstudium berechtigenden Schulbildung (bzw. einem hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand) stehen unmittelbar nach ihrem Schulabschluss die Vorbereitungsdienste für nichttechnische Laufbahnen des gehobenen Dienstes oder vergleichbarer Einstiegsebenen offen.
  • Ab einer bestimmten Einstiegsebene, z.B. dem höheren Dienst des Bundes, besteht keine Zugangsmöglichkeit unmittelbar nach dem Schulabschluss. Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird dann ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium an einer Universität oder (Fach-)Hochschule oder ein gleichwertiger Abschlussgrad vorausgesetzt.
  • Manche Länderverwaltungen fordern für den Zugang zum höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst ein mit der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften mit anschließendem Vorbereitungsdienst und Zweitem Juristischen Staatsexamen. 
Ausbildungswege / Studium im Bereich Öffentliche Verwaltung
Weitere Informationen

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www.abi.de > Studium > Was kann ich studieren? > Wirtschaftswissenschaften > Öffentliche Verwaltung

Studiensuche der Bundesagentur für Arbeit

Weitere Informationen zu Studiengängen in diesem Bereich finden Sie auch in der Studiensuche der Bundesagentur für Arbeit.
web.arbeitsagentur.de/studiensuche