Überblick

Rechts­wissen­schaft

In einem rechtswissenschaftlichen Studium lernt man, die zahlreichen und oft sehr abstrakten Rechtsnormen zu verstehen und auf unterschiedliche konkrete Situationen anzuwenden.

Das Studienfeld im Überblick

Teilaufnahme eines roten Plastikordners einer Loseblattsammlung mit der Aufschrift Deutsche Gesetze - Textsammlung.
Foto: Martin Rehm | Bundesagentur für Arbeit

Im Bereich der Rechtswissenschaften gibt es zum einen die Studiengänge an Universitäten, die mit der ersten und zweiten juristischen Prüfung abschließen. Nach einem Vorbereitungsdienst (Referendariat) erwerben die Studierenden die Befähigung zum Richteramt (Volljurist*in). Die Studiengänge mit Bachelor- oder Masterabschluss hingegen kombinieren die für die Unternehmens- oder Verwaltungspraxis relevanten Elemente der juristischen Ausbildung mit Inhalten eines betriebswirtschaftlichen Studiums. Die Ausbildung ist auf eine spätere praktische Tätigkeit in der Wirtschaft ausgerichtet.

Studienangebot

Neben den klassischen Rechtswissenschaften gehören Studienfächer aus den Bereichen „Business Law“, „Deutsches und Französisches Recht“, „Öffentliches Recht“ sowie „Wirtschaftsrecht“ zu diesem Studienfeld.

Inhalte des Studiums

Die Studierenden beschäftigen sich mit den unterschiedlichen Rechtsgebieten wie Bürgerliches Recht, Strafrecht, Öffentliches Recht und Verfahrensrecht. In den Studiengängen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht kommen beispielsweise Module zu den Themen Unternehmensrecht, Steuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen sowie Wirtschaftsinformatik dazu.

Vertiefungsmöglichkeiten und Schwerpunktsetzungen gibt es etwa in den Bereichen europäisches oder internationales Privat- und Verfahrensrecht, Kriminologie, Arbeitsrecht und Personalwirtschaft, Unternehmensrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medien- und Telekommunikationsrecht, Finanzdienstleistungen, gewerblicher Rechtsschutz, Baurecht und Immobilienwirtschaft, aber auch Wettbewerbs- und Insolvenzrecht. Exkursionen, Fallstudien und überfachliche Modulangebote wie Projektplanung, Wirtschaftsenglisch, Rhetorik und Präsentationstechniken oder Teamarbeit ergänzen das Studium.

Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt und eine Tätigkeit als Richter*in oder Staatsanwalt*Staatsanwältin sind der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Universität mit der ersten juristischen Prüfung und des anschließenden Vorbereitungsdienstes mit der zweiten Staatsprüfung (Volljurist*in). Dies gilt auch für die Zulassung als Rechtsanwalt*Rechtsanwältin und Notar*in sowie für den höheren Verwaltungsdienst (außer Auswärtiges Amt).

Hinweis: Mit einem Bachelor- oder Masterabschluss ist kein Zugang in den Vorbereitungsdienst möglich und somit auch keine Tätigkeit als Richter*in, Staatsanwalt*Staatsanwältin, Rechtsanwalt*Rechtsanwältin, Notar*in oder im höheren Verwaltungsdienst.

Berufsmöglichkeiten nach dem Studium

Jurist*innen mit erster juristischer Prüfung und zweiter Staatsprüfung (Volljurist*innen) können als Rechtsanwält*innen, Richter*innen oder Staatsanwält*innen und im höheren Verwaltungsdienst tätig werden. Für Anwält*innen ist eine freiberufliche Tätigkeit die Regel. Aber auch im Notariatswesen, in der öffentlichen Verwaltung oder in der Wirtschaft (z.B. bei Banken, Versicherungen, großen Industrie- und Handelsunternehmen), in der Wirtschaftsberatung sowie bei Verbänden können Jurist*innen tätig sein.

Wirtschaftsjurist*innen arbeiten nicht nur in Rechtsabteilungen, sondern auch in Finanz-, Vertriebs-, Beschaffungs- und Personalabteilungen von Unternehmen. Außerdem im Handel, bei Banken, Versicherungen, Unternehmensberatungen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Das Dienstleistungsgewerbe und Wirtschaftsverbände kommen für eine Tätigkeit ebenfalls in Betracht.

Weitere Informationen

Bundesverband der Wirtschaftsjuristen

Wirtschaftsjuristische Hochschulvereinigung (WHV)