
„Ein Antrag auf BAföG lohnt sich für Studierende“
Mehr Bildungsgerechtigkeit und -chancen: Dafür steht das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG. Birte Aye, Leiterin des Beratungszentrums Studienfinanzierung – BeSt des Studierendenwerks Hamburg, beantwortet die wichtigsten Fragen zur staatlichen Finanzspritze.

Frau Aye, wer hat Anspruch auf BAföG?
Man muss bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen, zum Beispiel in Vollzeit studieren, zu Beginn des Studiums unter 45 Jahre alt sein und ein BAföG-förderfähiges Studium absolvieren. Die Voraussetzung der Staatsangehörigkeit wird weit gefasst, sodass die meisten Studierenden gefördert werden können. Anschließend werden die wirtschaftlichen Voraussetzungen geprüft. Infos gibt es beim jeweiligen BAföG-Amt. Mein Tipp: Ausnahmeregelungen prüfen lassen!
Was sollte beim Antrag stellen unbedingt beachtet werden?
Sobald die Zulassung der Hochschule vorliegt, spätestens im ersten Studienmonat, sollte über die Webseiten der BAföG-Ämter www.bafög.de der digitale Antrag gestellt werden. Sollten Unterlagen fehlen, erhält man vom BAföG-Amt eine Nachricht, sodass man diese nachreichen kann.
Wie lange kann man BAföG erhalten?
BAföG kann für die Regelstudienzeit gewährt werden. Es gibt drei Verlängerungsmöglichkeiten am Ende des Studiums. Wichtig ist, dass man spätestens vor Ablauf des Förderzeitraumes (i. d. R. 12 Monate) einen Weiterförderungsantrag stellt. Spätestens nach dem 4. Fachsemester muss ein sogenannter Leistungsnachweis eingereicht werden, damit man auch weiterhin BAföG erhält.
Wie hoch ist das monatliche BAföG und darf man bei Bezug was dazuverdienen?
Die BAföG-Höhe richtet sich nach dem Wohnort (also ob man bei den Eltern wohnt oder nicht) und ob man selbst Krankenversicherungsbeiträge zahlt. Der maximale Förderbetrag liegt bei zurzeit monatlich 992 Euro, wenn man nicht bei den Eltern lebt und selbst die studentische Krankenversicherung zahlt. Zusätzlich kann man bis zu 556 Euro monatlich durchschnittlich dazuverdienen, ohne dass beim BAföG etwas abgezogen wird.
Wie hoch ist das Darlehen und welcher Anteil muss bis wann zurückgezahlt werden?
Die Hälfte der Fördersumme ist ein zinsfreies Darlehen, die andere Hälfte ist ein Zuschuss. Der Darlehensanteil ist begrenzt auf 10.010 Euro. Das heißt, wenn man etwa für ein Bachelor- und Master-Studium bei voller BAföG-Förderung knapp 60.000 Euro bekommen hat, zahlt man nur circa ein Sechstel zurück. Sollte man zu einem späteren Zeitpunkt ein geringes Einkommen haben, kann man die Rückzahlung auch aufschieben.
Es gibt auch die Studienstarthilfe – was steckt dahinter?
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro, der Studienanfänger*innen mit Sozialleistungsbezug unter 25 Jahren zugutekommt, die sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, der EU oder der Schweiz für ein Vollzeitstudium immatrikulieren.
Was passiert während eines Auslandaufenthaltes?
Man kann während eines Auslandsaufenthaltes gegebenenfalls Auslands-BAföG erhalten. Unter www.bafög.de findet man das jeweils zuständige BAföG-Amt. Der BAföG-Bezug für die Inlandsförderung kann um die Zeit des Auslandsaufenthaltes verlängert werden. Der Förderbetrag beim Auslands-BAföG kann höher ausfallen – beispielsweise, weil Studiengebühren oder Fahrtkosten gewährt werden können.
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