Besondere Erfordernisse mitdenken

Was muss ich beachten, wenn ich eine Behinderung oder chronische Erkrankung habe und studieren möchte? studienwahl hat nachgefragt bei Yvonne Elsässer, Reha-Beraterin bei der Agentur für Arbeit Heidelberg.

Foto: privat
Ein Porträt-Foto von Yvonne E.
studienwahl.de:

Frau Elsässer, müssen Studieninteressierte mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung bei der Wahl des Studienfaches oder der Hochschule etwas Spezielles beachten?

Yvonne Elsässer:

Ja, sie sollten bei der Wahl der Hochschule (und auch der Hochschulart), des Studiengangs und der späteren Arbeitsbedingungen ihre jeweiligen behinderungs- oder erkrankungsbedingten besonderen Erfordernisse mitdenken. 

studienwahl.de:

Haben Sie dafür ein Beispiel?

Yvonne Elsässer:

Ein Studieninteressierter mit einer Körperbehinderung sollte sich vor Beginn des Studiums den Campus anschauen: Muss ich größere Entfernungen zurücklegen, weil die Gebäude des Instituts über die ganze Stadt verteilt sind (Hörsäle, Labore, Übungsräume)? Bei einer Sinnesbehinderung ist vorab zu klären, ob vor Ort eine ausreichende technische Ausstattung vorhanden ist. Bei einer psychischen Erkrankung sollte kritisch hinterfragt werden, ob die Belastbarkeit für einen Universitätsstudiengang mit einem hohen Maß an Selbstorganisation ausreicht oder ob ein stärker strukturierter Studiengang an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften möglicherweise besser geeignet wäre.

studienwahl.de:

Und was sollte man bei der Wahl des Studienfachs noch beachten?

Yvonne Elsässer:

Vor Beginn des Studiums sollte überlegt werden, ob die psychische Belastbarkeit z.B. für ein Psychologie- oder Lehramtsstudium und den anschließenden Klinik- oder Schulalltag ausreicht. 

studienwahl.de:

Mit welchen Problemen und Fragen kommen Studieninteressierte mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in die Beratung? Wie unterscheiden sich diese von den Fragen nichtbehinderter Studierender?

Yvonne Elsässer:

Sie kommen häufiger als Menschen ohne Behinderungen mit Fragen zur finanziellen Förderung, etwa zur Übernahme von Studiengebühren an privaten Hochschulen, die kleinere Lerngruppen oder eine bessere Barrierefreiheit bieten, oder zur Finanzierung von Pflege- und/oder Studienassistenz. Bei Fragen zu Nachteilsausgleichen verweisen wir an die Studienberatungen der Hochschulen, bei Fragen zu Assistenzleistungen während des Studiums an die Eingliederungshilfe. 

Beispiele aus der Praxis: Studieren mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung

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    Josia Topf studiert im neunten Semester Jura an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen. Er hat das TAR-Syndrom, kam ohne Arme, ohne…weiterlesen »
Stand: 01.06.2026