Wie kann ich mein Studium finanzieren?

Diese Frage hört Sabine Eschelbach in der Beratungsstelle des Studierendenwerks Erlangen-Nürnberg regelmäßig. Als Sozialberaterin erlebt sie, wie unterschiedlich die finanziellen und persönlichen Ausgangssituationen der Studierenden sind. Viele wenden sich erst dann an sie, wenn ein Problem entstanden ist, das sie nicht mehr allein lösen können. Dabei wäre eine Beratung vor Studienbeginn besonders hilfreich. Sie berichtet:

Foto: Valerii Honcharuk / Adobe Stock | Bundesagentur für Arbeit
Junge Frau im Gespräch mit einer Beraterin.

Die Sozialberatung steht allen eingeschriebenen Studierenden offen, die den Studierendenwerksbeitrag zahlen. Am Beispiel der fiktiven Studentin Lea, die bald ihr Bachelorstudium in Psychologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen beginnt, lässt sich gut zeigen, wie eine Beratungsanfrage typischerweise abläuft und welche Themen häufig auftreten.

Lea ist vor Kurzem nach Erlangen gezogen. Ihre Eltern unterstützen sie finanziell, allerdings nur begrenzt. Zusätzlich zum Kindergeld erhält sie einen kleinen monatlichen Betrag. Das ist genug für den Anfang, reicht aber nicht für die angespannten Wohn- und Lebenshaltungskosten in der Region aus. Einen Nebenjob hat sie noch nicht gefunden. Wie viele angehende Studierende ist sie von der Vielzahl der Finanzierungsmöglichkeiten – BAföG, Stipendien, Kredite – schnell überfordert. Also vereinbart sie online einen kostenlosen Beratungstermin.

Der Weg in die Beratung

In der Regel melden sich Ratsuchende per E-Mail oder Telefon, oft aufgrund akuter Probleme: Wegfall des BAföG nach einem Fachrichtungswechsel, ein nicht bestandener Leistungsnachweis, Studienverzögerungen, finanzielle Schwierigkeiten nach Krankheit, Trennung der Eltern oder Jobverlust. Manche Studierende wenden sich auch wegen Überschuldung oder weil ihre Ersparnisse im Laufe des Studiums aufgebraucht sind an die Sozialberatung.

Lea hingegen möchte frühzeitig Klarheit und nutzt die Chance einer präventiven Beratung. Vorab schicke ich ihr per Mail erste Informationen und Materialien, darunter Hinweise zu Infoveranstaltungen des Studierendenwerks. Im persönlichen Gespräch klären wir zunächst Leas Ausgangslage: Hat sie bereits einen Wohnplatz? Wie groß ist ihre monatliche Finanzierungslücke? Gibt es gesundheitliche, familiäre oder organisatorische Belastungen? Lea hat eine WG gefunden und überlegt nun, ob sie zur Sicherheit einen Studienkredit beantragen sollte.

Welche Finanzierung passt zu Lea?

Die bekannteste Finanzierungsform ist das BAföG. Viele – wie auch Lea – sind unsicher, ob das Einkommen ihrer Eltern zu hoch ist für eine Förderung. Durch die jüngste BAföG-Reform haben jedoch deutlich mehr Studierende Anspruch darauf. Für einen ersten Überblick bietet die offizielle Webseite Hinweise, im Beratungszentrum wird zusätzlich eine Probeberechnung erstellt. Die monatliche Förderung beträgt für Studierende 855 Euro, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen. Inklusive Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung liegt der Höchstsatz bei 992 Euro.

Wenn BAföG wegfällt, werden Alternativen notwendig: Stipendien, Notfonds, Nebenjobs, Zuschüsse oder Bildungsfonds. Da keine einzelne Quelle die BAföG-Förderung vollständig ersetzen kann, ist eine individuelle Beratung zu Kombinationslösungen besonders wichtig.

Anschließend spreche ich mit Lea über das Thema Studienkredit. Grundsätzlich prüfen wir immer zuerst, ob günstigere Alternativen existieren. Kredite sind möglich, aber selten der beste erste Schritt. Wie viele andere Studierende glaubt Lea zunächst nicht, dass ihre Leistungen für ein Stipendium ausreichen. Doch es gibt über 3.000 Stipendienprogramme – allein 13 staatliche. Häufig reicht eine Abiturnote von 2,5 oder besser in Kombination mit gesellschaftlichem Engagement. Auch die Hochschulen selbst bieten Stipendienberatung an.

Wie geht es weiter?

Lea entschließt sich, zuerst einen BAföG-Antrag zu stellen und parallel Bewerbungen für Stipendien vorzubereiten. Bei Stipendien prüft das Amt für Ausbildungsförderung im Einzelfall immer, ob eine Anrechnung auf das BAföG erfolgt. Dennoch ist das Stipendium die bessere Variante, da es nicht zurückgezahlt werden muss und in einigen Fällen zusätzlich eine Studienkostenpauschale von 300 Euro umfasst. 

Ein paar Wochen später meldet sich Lea erneut: Sie erhält nun BAföG und zusätzlich ein Stipendium eines privaten Anbieters. Dank dieser Kombination kann sie zunächst auf einen Nebenjob verzichten – und startet deutlich entspannter in ihr erstes Semester.

Beispiele aus der Praxis: Beratungsangebote an den Hochschulen

Stand: 16.12.2025